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Sonderabfälle richtig entsorgen

Woran erkannt man Sonderabfall und wie kann er entsorgt werden? Tipps und Hinweise der Kreisabfallberatung

Marco Mavridis nimmt Leuchtstoffröhren am Sonderabfallzwischenlager entgegen. Sie müssen einzeln und unverpackt abgegeben werden und dürfen auch nicht mit Klebestreifen zusammengebunden werden. Foto: Karen Beuke / Kreis Euskirchen

Sonderabfälle wie Lacke, Wachse und Holzschutzmittel müssen getrennt entsorgt werden Foto: Karen Beuke / Kreis Euskirchen.

Im privaten Haushalt fallen vielfältige Sonderabfälle an, die mitunter sogar als „gefährlich“ eingestuft sind. Zu erkennen sind diese an einem auf der Verpackung aufgedruckten Gefahrensymbol, wie der Flamme oder dem Totenkopf. Aber auch Abfälle, wie Energiesparlampen und Batterien zählen zu dieser Gruppe und sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Die Sonderabfälle gehören grundsätzlich nicht in die Mülltonne oder den Abfluss. Sie müssen separat entsorgt werden, um Umweltgefahren auszuschließen sowie auch das Recycling zu fördern.

Zu den Sonderabfällen gehören:

Abbeizmittel, antibakterielle Reiniger, Autobatterien, Batterien, Bremsflüssigkeiten, Desinfektionsmittel, Fleckenentferner, Holzschutzmittel, Imprägnierungsmittel, Lacke (flüssig und ausgehärtet), Feuerlöscher, Fotochemikalien, Holzschutzmittel, Kitte, Kühlmittel, Spachtelmassen, Wachse, Klebstoffe, Laborchemikalien, Leuchtstoffröhren, Lösungsmittel, Möbelpolituren, Nagellackentferner, ölverschmutzte Lappen, Pflanzenschutzmittel, PU-Schaumdosen, Rostschutzmittel, Säuren, Laugen, Speiseöl, Fritierfette, Spraydosen (mit Inhalt), Quecksilber-Thermometer, Waschbenzin, WC-Reiniger, …

Privatpersonen können im Kreis Euskirchen Sonderabfälle über das Schadstoffmobil und das Abfallwirtschaftszentrum des Kreises in Mechernich-Strempt (AWZ) kostenlos abgeben. Gewerbebetriebe können Sonderabfälle in Kleinmengen am AWZ entsorgen. Je nach Abfallart entstehen dabei Gebühren.

Dabei gelten folgende Annahmebedingungen:

  • Die Sonderabfälle am  besten in Originalverpackungen anliefern, alternativ in gut verschließbaren Gebinden (substanzbeständig, mit Hinweis auf Art des Inhaltes).
  • Das Einzelgebinde darf am Abfallwirtschaftszentrum 60 kg nicht überschreiten. Gefüllte Gefäße, die mehr als 60 l fassen können, werden nicht angenommen.
  • Am Schadstoffmobil werden Gebindegrößen von bis zu 30 l angenommen.
  • Sonderabfälle verschiedener Art dürfen nicht zusammengeschüttet werden.
  • Leuchtstoffröhren müssen einzeln und unverpackt übergeben werden.

Ausgetrocknete Dispersionsfarben gehören in den Restmüll. Flüssige Farben müssen jedoch am Schadstoffmobil oder AWZ abgegeben werden. Gasflaschen bitte im Handel oder beim Hersteller zurückgeben.

Öffnungszeiten AWZ:

Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Samstag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Kontakt:

Die Abfallberatung des Kreises Euskirchen beantwortet gerne Fragen zum Thema (Telefon 02251 –15 – 371 oder -241 oder -989; E-Mail: abfallberatung@kreis-euskirchen.de, Telefon: Sonderabfallzwischenlager AWZ: 02443-980222)

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