
Finanzen
Interaktiver Haushalt
In Zusammenarbeit mit der Firma IKVS (Interkommunale Vergleichssysteme GmbH) hat die Stadt Mechernich nun die Möglichkeit geschaffen, allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern die wichtigsten Haushaltsdaten über das Internet transparent und kompakt darzustellen.
Der sogenannte „Interaktive Haushalt“ ist ein Medium mit allen relevanten Daten des Haushaltsplans. In übersichtlicher Form werden die Ergebnis- und Finanzplanung und wesentliche Kennzahlen für alle sechs Jahre des mittelfristigen Planungszeitraums dargestellt.
Durch Mausklick ist eine flexible, interaktive Steuerung durch sämtliche Hierarchieebenen des Haushaltsplans möglich. Der Betrachter erhält die wesentlichsten Informationen immer auf einen Blick und kann bei Bedarf durch Mausklick in die Details einsteigen.
Zusätzlich wird innerhalb des „Interaktiven Haushalts“ auch der vollständige Haushaltsplan mit seinen vier Bänden und rund 550 Seiten als PDF-Dokument zur Verfügung gestellt.
Die Nutzung des „Interaktiven Haushalts“ ist weitgehend selbsterklärend. Für Fragen bezüglich der Nutzungsmöglichkeiten und der Bedienung der Anwendung, steht die nachfolgende Hilfestellung zur Verfügung.
Haushaltsplan 2025
Am 28. Januar 2025 wurde der Entwurf des Haushalts 2025 in den Rat der Stadt Mechernich eingebracht.
Der geplante Jahresfehlbetrag 2025 beträgt 6.777.020 EUR, hier enthalten ist bereits die Veranschlagung eines globalen Minderaufwands in Höhe von 1.556.890 EUR. Der globale Minderaufwand erlaubt eine pauschale Kürzung von Aufwendungen in Höhe von bis zu zwei Prozent der Summe der ordentlichen Aufwendungen. Ohne die Veranschlagung des globalen Minderaufwands wäre der Fehlbetrag entsprechend höher. Dies zeigt bereits die finanziellen Herausforderungen die mit der Aufstellung des Haushaltsentwurfs 2025 verbunden sind.
Insbesondere die geplante exorbitante Steigerung der Kreisumlage schnürt den Handlungsspielraum der Stadt Mechernich weiter ein. Insgesamt 31,3 Mio. EUR mehr als im vergangenen Jahr plant der Kreis Euskirchen den kreisangehörigen Kommunen aufzuerlegen. Für die Stadt Mechernich bedeutet das, nur für das Jahr 2025, ein Plus von 4,3 Mio. EUR. Auch für die Folgejahre sind von Seiten des Kreises Euskirchen weitere Steigerungen der Kreisumlage geplant.
In den Jahren der mittelfristigen Finanzplanung bis 2026 bis 2028 muss voraussichtlich auch weiterhin mit negativen Ergebnissen gerechnet werden. Sollten sich die Ergebnisse in der vorliegenden Höhe entwickeln, wird die Ausgleichsrücklage im Jahr 2028 aufgebraucht sein.
Bis zum Jahr 2027 kann der Haushalt noch durch Entnahmen aus der Ausgleichsrücklage gedeckt werden und der Haushalt 2025 gilt nach § 75 (2) S. 3 GO NRW als ausgeglichen.
Der Haushaltsentwurf 2025 wird am 25. März 2025 im Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Mechernich vorberaten und soll am 8. April 2025 durch den Stadtrat verabschiedet werden. In dieser Zeit befindet sich die Stadt Mechernich in der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 82 GO NRW.
Zum interaktiven Haushalt der Stadt Mechernich
Haushaltsplan 2024
Am 7. Mai 2024 wurde der Haushalt 2024 durch den Rat der Stadt Mechernich verabschiedet und am 25. Juni 2024 durch Beitrittsbeschluss angepasst.
Der Jahresfehlbetrag 2024 beträgt 1.396.172 EUR.
Darin enthalten ist die Veranschlagung eines globalen Minderaufwands in Höhe von -1.489.804 EUR. Der globale Minderaufwand erlaubt eine pauschale Kürzung von Aufwendungen in Höhe von bis zu zwei Prozent der Summe der ordentlichen Aufwendungen. Ohne die Veranschlagung des globalen Minderaufwands wäre der Fehlbetrag entsprechend höher.
Aufgrund der positiven Jahresergebnisse der letzten Jahre kann der Zuschussbedarf durch Entnahmen aus der Ausgleichsrücklage gedeckt werden und der Haushalt gilt nach § 75 (2) S. 3 GO n.F. als ausgeglichen.
Auch in den Jahren der mittelfristigen Finanzplanung bis 2025 bis 2027 muss voraussichtlich mit negativen Ergebnissen gerechnet werden. Sollten sich die Ergebnisse in der vorliegenden Höhe entwickeln, könnte die Ausgleichrücklage auch noch zur Deckung dieser Fehlbeträge ausreichen.
Risiken für die nächsten Jahre stellen weiterhin die externen Faktoren, vor allem die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland dar. Die konjunkturelle Entwicklung hat Auswirkungen auf verschiedene zentrale Ertragspositionen der Stadt Mechernich, insbesondere auf die Gewerbesteuer, den Anteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer. Aber auch die Entwicklung der Kreisumlagen, die Auswirkungen des Ukraine - Kriegs sowie die Zinsentwicklung werden die Haushalte der nächsten Jahre prägen.
Diese Faktoren kann die Stadt Mechernich selbst nicht beeinflussen und sind somit für den städtischen Haushalt nicht steuerbar und bergen ein großes finanzielles Risiko.
Jahresabschluss 2023
Der Rat der Stadt Mechernich hat gem. § 96 Abs. 1 Satz 1 GO NW mit Beschluss vom 10. Dezember 2024 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2023 festgestellt.
Das Haushaltsjahr 2023 schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 286.828.936,36 EUR und einem Überschuss in Höhe von 3.234.470,37 EUR ab. Der Jahresüberschuss erhöht gemäß § 75 Abs. 3 Satz 2 GO NW die Ausgleichsrücklage.
Da laut Prüfungsfeststellung keine Einwände gegen die Haushaltsführung des Bürgermeisters erhoben wurden, wurde dem Bürgermeister gemäß § 96 Abs. 1 Satz 3 GO NW Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss der Stadt Mechernich für das Haushaltsjahr 2023 mit seinen Anlagen wird im Rathaus der Stadt Mechernich, Bergstraße 1, 53894 Mechernich, Zimmer 251, jeweils während der allgemeinen Öffnungszeiten bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2024 zur Einsichtnahme verfügbar gehalten.
Bericht Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 und des Lageberichts
Beteiligungsbericht 2023
Die Stadt Mechernich ist für das Haushaltsjahr 2023 gem. § 116a GO von der Aufstellung eines Gesamtabschlusses befreit. Aus diesem Grund hat sie gem. § 117 der Gemeindeordnung (GO) NRW einen Beteiligungsbericht zu erstellen.
Der Beteiligungsbericht 2023 informiert über die unmittelbaren und mittelbaren Unternehmensbeteiligungen der Stadt Mechernich. Die verwendeten wirtschaftlichen Daten beruhen auf den im Laufe des Jahres 2024 festgestellten Abschlüssen für das Geschäftsjahr 2023 bzw. auf die zuletzt vorliegenden Jahresabschlüsse der Beteiligungen.
Der Rat der Stadt Mechernich hat gem. § 117 Abs. 1 Satz 3 GO NW den Beteiligungsbericht 2023 am 10. Dezember 2024 beschlossen.
Beteiligungsbericht 2022
Die Stadt Mechernich ist für das Haushaltsjahr 2022 gem. § 116a GO von der Aufstellung eines Gesamtabschlusses befreit. Aus diesem Grund hat sie gem. § 117 der Gemeindeordnung (GO) NRW einen Beteiligungsbericht zu erstellen.
Der Beteiligungsbericht 2022 informiert über die unmittelbaren und mittelbaren Unternehmensbeteiligungen der Stadt Mechernich. Die verwendeten wirtschaftlichen Daten beruhen auf den im Laufe des Jahres 2023 festgestellten Abschlüssen für das Geschäftsjahr 2022 bzw. auf die zuletzt vorliegenden Jahresabschlüsse der Beteiligungen.
Der Rat der Stadt Mechernich hat gem. § 117 Abs. 1 Satz 3 GO NW den Beteiligungsbericht 2022 am 12. Dezember 2023 beschlossen.
Jahresabschluss 2022
Der Rat der Stadt Mechernich hat gem. § 96 Abs. 1 Satz 1 GO NW mit Beschluss vom 12. Dezember 2023 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 festgestellt.
Das Haushaltsjahr 2022 schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 272.860.232,62 EUR und einem Überschuss in Höhe von 1.276.169,63 EUR ab. Der Jahresüberschuss wird gem. § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NW der Ausgleichsrücklage zugeführt.
Da laut Prüfungsfeststellung keine Einwände gegen die Haushaltsführung des Bürgermeisters erhoben wurden, wurde dem Bürgermeister gemäß § 96 Abs. 1 Satz 5 GO NW Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss der Stadt Mechernich für das Haushaltsjahr 2022 mit seinen Anlagen wird im Rathaus der Stadt Mechernich, Bergstraße 1, 53894 Mechernich, Zimmer 251, jeweils während der allgemeinen Öffnungszeiten bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2023 zur Einsichtnahme verfügbar gehalten.