
Finanzen
Interaktiver Haushalt
In Zusammenarbeit mit der Firma IKVS (Interkommunale Vergleichssysteme GmbH) hat die Stadt Mechernich nun die Möglichkeit geschaffen, allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern die wichtigsten Haushaltsdaten über das Internet transparent und kompakt darzustellen.
Der sogenannte „Interaktive Haushalt“ ist ein Medium mit allen relevanten Daten des Haushaltsplans. In übersichtlicher Form werden die Ergebnis- und Finanzplanung und wesentliche Kennzahlen für alle sechs Jahre des mittelfristigen Planungszeitraums dargestellt.
Durch Mausklick ist eine flexible, interaktive Steuerung durch sämtliche Hierarchieebenen des Haushaltsplans möglich. Der Betrachter erhält die wesentlichsten Informationen immer auf einen Blick und kann bei Bedarf durch Mausklick in die Details einsteigen.
Zusätzlich wird innerhalb des „Interaktiven Haushalts“ auch der vollständige Haushaltsplan mit seinen vier Bänden und rund 550 Seiten als PDF-Dokument zur Verfügung gestellt.
Die Nutzung des „Interaktiven Haushalts“ ist weitgehend selbsterklärend. Für Fragen bezüglich der Nutzungsmöglichkeiten und der Bedienung der Anwendung, steht die nachfolgende Hilfestellung zur Verfügung.
HAUSHALTSPLAN 2026
Der Entwurf des Haushaltsplans 2026 wurde auf Grundlage der Vorschriften des 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes aufgestellt und am 27. Januar 2026 in den Rat der Stadt Mechernich eingebracht. Am 24. Februar 2025 erfolgte die Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss erfolgen und am 24. März 2026 wurde der Haushalt 2026 einstimmig durch den Stadtrat verabschiedet. Mit Schreiben vom 27. März 2026 wurde der beschlossene Haushalt der Kommunalaufsicht des Kreises Euskirchen angezeigt, mit Schreiben vom 20. April hat die Kommunalaufsicht des Kreises Euskirchen keine Bedenken gegen den Haushalt 2026 geäußert.
Das Jahresergebnis 2026 hat sich gegenüber der Veranschlagung 2025 um -1.249.428 EUR auf -5.452.246 EUR verschlechtert. Neben den notwendigen Erhöhungen der Realsteuern (Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer) ist auch die die Veranschlagung eines globalen Minderaufwands in Höhe von -1.572.010 EUR notwendig. Der globale Minderaufwand erlaubt eine pauschale Kürzung von Aufwendungen in Höhe von bis zu zwei Prozent der Summe der ordentlichen Aufwendungen.
Aufgrund der positiven Jahresergebnisse der letzten Jahre kann der Zuschussbedarf durch Entnahmen aus der Ausgleichsrücklage gedeckt werden und der Haushalt gilt nach § 75 (2) S. 3 GO als ausgeglichen. Dieser fiktive Ausgleich ist jedoch nur durch die Veranschlagung des globalen Minderaufwands und der Erhöhung der Realsteuerhebesätze erreichbar.
Auch in den Jahren der mittelfristigen Finanzplanung bis 2027 bis 2029 muss voraussichtlich mit negativen Ergebnissen gerechnet werden. Sollten sich die Ergebnisse in der vorliegenden Höhe entwickeln, wird die Ausgleichrücklage noch zur Deckung der Fehlbeträge bis einschließlich 2029 ausreichen. Eine Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts gemäß § 76 (1) Satz 1 GO besteht nicht.
Risiken für die nächsten Jahre stellen weiterhin die externen Faktoren, vor allem die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland dar. Die Konjunktur wird zurzeit durch den Irankrieg zusätzlich belastet. Die konjunkturelle Entwicklung hat Auswirkungen auf verschiedene zentrale Ertragspositionen der Stadt Mechernich, insbesondere auf die Gewerbesteuer, den Anteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer. Aber auch die Entwicklung der Kreisumlagen, die Auswirkungen des Ukraine - Kriegs sowie die Zinsentwicklung werden die Haushalte der nächsten Jahre prägen.
Link zum interaktiven Haushalt
Haushaltsplan 2025
Am 28. Januar 2025 wurde der Entwurf des Haushalts 2025 in den Rat der Stadt Mechernich eingebracht. Der Haushaltsentwurf 2025 wurde am 25. März 2025 im Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Mechernich vorberaten und am 8. April 2025 durch den Stadtrat verabschiedet.
Der Jahresfehlbetrag 2025 beträgt 4.202.818 EUR, hier enthalten ist bereits die Veranschlagung eines globalen Minderaufwands in Höhe von 1.504.847 EUR. Der globale Minderaufwand erlaubt eine pauschale Kürzung von Aufwendungen in Höhe von bis zu zwei Prozent der Summe der ordentlichen Aufwendungen. Ohne die Veranschlagung des globalen Minderaufwands wäre der Fehlbetrag entsprechend höher. Dies zeigt bereits die finanziellen Herausforderungen für die nächsten Jahre.
Insbesondere die Entwicklung der Kreisumlagen belastet den Haushalt der Stadt Mechernich. Aber auch die unsichere Konjunktur- und Weltpolitik wirkt sich negativ auf die Planung der nächsten Jahre aus.
In den Jahren der mittelfristigen Finanzplanung bis 2026 bis 2028 muss voraussichtlich auch weiterhin mit negativen Ergebnissen gerechnet werden. Sollten sich die Ergebnisse in der vorliegenden Höhe entwickeln, wird die Ausgleichsrücklage im Jahr 2028 aufgebraucht sein.
Bis zum Jahr 2027 kann der Haushalt noch durch Entnahmen aus der Ausgleichsrücklage gedeckt werden und der Haushalt 2025 gilt nach § 75 (2) S. 3 GO NRW als ausgeglichen.
Zum interaktiven Haushalt der Stadt Mechernich
Jahresabschluss 2024
Der Rat der Stadt Mechernich hat gem. § 96 Abs. 1 Satz 1 GO NRW mit Beschluss vom 09. Dezember 2025 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2024 festgestellt.
Das Haushaltsjahr 2024 schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 311.691.444,58 EUR und einem Fehlbetrag in Höhe von 40.876,65 EUR ab. Der Jahresfehlbetrag wird gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW durch die Entnahme aus der Ausgleichsrücklage gedeckt.
Da laut Prüfungsfeststellung keine Einwände gegen die Haushaltsführung des Bürgermeisters erhoben wurden, wurde dem Bürgermeister gemäß § 96 Abs. 1 Satz 3 GO NRW Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss der Stadt Mechernich für das Haushaltsjahr 2024 mit seinen Anlagen wird im Rathaus der Stadt Mechernich, Bergstraße 1, 53894 Mechernich, Zimmer 251, jeweils während der allgemeinen Öffnungszeiten bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2025 zur Einsichtnahme verfügbar gehalten.
Nachfolgend müsste der Punkt „Beteiligungsbericht 2024“ angelegt werden mit dem Text:
Die Stadt Mechernich ist für das Haushaltsjahr 2024 gem. §116a GO von der Aufstellung eines Gesamtabschlusses befreit. Aus diesem Grund hat sie gem. §117 der Gemeindeordnung (GO) NRW einen Beteiligungsbericht zu erstellen.
Der Beteiligungsbericht 2024 informiert über die unmittelbaren und mittelbaren Unternehmensbeteiligungen der Stadt Mechernich. Die verwendeten wirtschaftlichen Daten beruhen auf den im Laufe des Jahres 2025 festgestellten Abschlüssen für das Geschäftsjahr 2024 bzw. auf die zuletzt vorliegenden Jahresabschlüsse der Beteiligungen.
Der Rat der Stadt Mechernich hat gem. § 117 Abs.1 Satz 3 GO NRW den Beteiligungsbericht 2024 am 09. Dezember 2025 beschlossen.
Beteiligungsbericht 2024
Die Stadt Mechernich ist für das Haushaltsjahr 2024 gem. §116a GO von der Aufstellung eines Gesamtabschlusses befreit. Aus diesem Grund hat sie gem. §117 der Gemeindeordnung (GO) NRW einen Beteiligungsbericht zu erstellen.
Der Beteiligungsbericht 2024 informiert über die unmittelbaren und mittelbaren Unternehmensbeteiligungen der Stadt Mechernich. Die verwendeten wirtschaftlichen Daten beruhen auf den im Laufe des Jahres 2025 festgestellten Abschlüssen für das Geschäftsjahr 2024 bzw. auf die zuletzt vorliegenden Jahresabschlüsse der Beteiligungen.
Der Rat der Stadt Mechernich hat gem. § 117 Abs.1 Satz 3 GO NRW den Beteiligungsbericht 2024 am 09. Dezember 2025 beschlossen.
Jahresabschluss 2023
Der Rat der Stadt Mechernich hat gem. § 96 Abs. 1 Satz 1 GO NW mit Beschluss vom 10. Dezember 2024 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2023 festgestellt.
Das Haushaltsjahr 2023 schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 286.828.936,36 EUR und einem Überschuss in Höhe von 3.234.470,37 EUR ab. Der Jahresüberschuss erhöht gemäß § 75 Abs. 3 Satz 2 GO NW die Ausgleichsrücklage.
Da laut Prüfungsfeststellung keine Einwände gegen die Haushaltsführung des Bürgermeisters erhoben wurden, wurde dem Bürgermeister gemäß § 96 Abs. 1 Satz 3 GO NW Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss der Stadt Mechernich für das Haushaltsjahr 2023 mit seinen Anlagen wird im Rathaus der Stadt Mechernich, Bergstraße 1, 53894 Mechernich, Zimmer 251, jeweils während der allgemeinen Öffnungszeiten bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2024 zur Einsichtnahme verfügbar gehalten.
Bericht Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 und des Lageberichts
Beteiligungsbericht 2023
Die Stadt Mechernich ist für das Haushaltsjahr 2023 gem. § 116a GO von der Aufstellung eines Gesamtabschlusses befreit. Aus diesem Grund hat sie gem. § 117 der Gemeindeordnung (GO) NRW einen Beteiligungsbericht zu erstellen.
Der Beteiligungsbericht 2023 informiert über die unmittelbaren und mittelbaren Unternehmensbeteiligungen der Stadt Mechernich. Die verwendeten wirtschaftlichen Daten beruhen auf den im Laufe des Jahres 2024 festgestellten Abschlüssen für das Geschäftsjahr 2023 bzw. auf die zuletzt vorliegenden Jahresabschlüsse der Beteiligungen.
Der Rat der Stadt Mechernich hat gem. § 117 Abs. 1 Satz 3 GO NW den Beteiligungsbericht 2023 am 10. Dezember 2024 beschlossen.
Beteiligungsbericht 2022
Die Stadt Mechernich ist für das Haushaltsjahr 2022 gem. § 116a GO von der Aufstellung eines Gesamtabschlusses befreit. Aus diesem Grund hat sie gem. § 117 der Gemeindeordnung (GO) NRW einen Beteiligungsbericht zu erstellen.
Der Beteiligungsbericht 2022 informiert über die unmittelbaren und mittelbaren Unternehmensbeteiligungen der Stadt Mechernich. Die verwendeten wirtschaftlichen Daten beruhen auf den im Laufe des Jahres 2023 festgestellten Abschlüssen für das Geschäftsjahr 2022 bzw. auf die zuletzt vorliegenden Jahresabschlüsse der Beteiligungen.
Der Rat der Stadt Mechernich hat gem. § 117 Abs. 1 Satz 3 GO NW den Beteiligungsbericht 2022 am 12. Dezember 2023 beschlossen.
Jahresabschluss 2022
Der Rat der Stadt Mechernich hat gem. § 96 Abs. 1 Satz 1 GO NW mit Beschluss vom 12. Dezember 2023 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 festgestellt.
Das Haushaltsjahr 2022 schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 272.860.232,62 EUR und einem Überschuss in Höhe von 1.276.169,63 EUR ab. Der Jahresüberschuss wird gem. § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NW der Ausgleichsrücklage zugeführt.
Da laut Prüfungsfeststellung keine Einwände gegen die Haushaltsführung des Bürgermeisters erhoben wurden, wurde dem Bürgermeister gemäß § 96 Abs. 1 Satz 5 GO NW Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss der Stadt Mechernich für das Haushaltsjahr 2022 mit seinen Anlagen wird im Rathaus der Stadt Mechernich, Bergstraße 1, 53894 Mechernich, Zimmer 251, jeweils während der allgemeinen Öffnungszeiten bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2023 zur Einsichtnahme verfügbar gehalten.