Finanzen
Interaktiver Haushalt
In Zusammenarbeit mit der Firma IKVS (Interkommunale Vergleichssysteme GmbH) hat die Stadt Mechernich nun die Möglichkeit geschaffen, allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern die wichtigsten Haushaltsdaten über das Internet transparent und kompakt darzustellen.
Der sogenannte „Interaktive Haushalt“ ist ein Medium mit allen relevanten Daten des Haushaltsplans. In übersichtlicher Form werden die Ergebnis- und Finanzplanung und wesentliche Kennzahlen für alle sechs Jahre des mittelfristigen Planungszeitraums dargestellt.
Durch Mausklick ist eine flexible, interaktive Steuerung durch sämtliche Hierarchieebenen des Haushaltsplans möglich. Der Betrachter erhält die wesentlichsten Informationen immer auf einen Blick und kann bei Bedarf durch Mausklick in die Details einsteigen.
Zusätzlich wird innerhalb des „Interaktiven Haushalts“ auch der vollständige Haushaltsplan mit seinen vier Bänden und rund 550 Seiten als PDF-Dokument zur Verfügung gestellt.
Die Nutzung des „Interaktiven Haushalts“ ist weitgehend selbsterklärend. Für Fragen bezüglich der Nutzungsmöglichkeiten und der Bedienung der Anwendung, steht die nachfolgende Hilfestellung zur Verfügung.
Haushaltsplan 2024
Am 7. Mai 2024 wurde der Haushalt 2024 durch den Rat der Stadt Mechernich verabschiedet und am 25. Juni 2024 durch Beitrittsbeschluss angepasst.
Der Jahresfehlbetrag 2024 beträgt 1.396.172 EUR.
Darin enthalten ist die Veranschlagung eines globalen Minderaufwands in Höhe von -1.489.804 EUR. Der globale Minderaufwand erlaubt eine pauschale Kürzung von Aufwendungen in Höhe von bis zu zwei Prozent der Summe der ordentlichen Aufwendungen. Ohne die Veranschlagung des globalen Minderaufwands wäre der Fehlbetrag entsprechend höher.
Aufgrund der positiven Jahresergebnisse der letzten Jahre kann der Zuschussbedarf durch Entnahmen aus der Ausgleichsrücklage gedeckt werden und der Haushalt gilt nach § 75 (2) S. 3 GO n.F. als ausgeglichen.
Auch in den Jahren der mittelfristigen Finanzplanung bis 2025 bis 2027 muss voraussichtlich mit negativen Ergebnissen gerechnet werden. Sollten sich die Ergebnisse in der vorliegenden Höhe entwickeln, könnte die Ausgleichrücklage auch noch zur Deckung dieser Fehlbeträge ausreichen.
Risiken für die nächsten Jahre stellen weiterhin die externen Faktoren, vor allem die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland dar. Die konjunkturelle Entwicklung hat Auswirkungen auf verschiedene zentrale Ertragspositionen der Stadt Mechernich, insbesondere auf die Gewerbesteuer, den Anteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer. Aber auch die Entwicklung der Kreisumlagen, die Auswirkungen des Ukraine - Kriegs sowie die Zinsentwicklung werden die Haushalte der nächsten Jahre prägen.
Diese Faktoren kann die Stadt Mechernich selbst nicht beeinflussen und sind somit für den städtischen Haushalt nicht steuerbar und bergen ein großes finanzielles Risiko.
Haushaltsjahr 2024
Der Entwurf des Haushalts 2024 wurde am 20. Februar 2024 in den Rat der Stadt Mechernich eingebracht. Am 7. Mai 2024 soll der Haushalt durch den Rat der Stadt Mechernich verabschiedet werden.
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Mechernich für das Haushaltsjahr 2024 einschließlich der Anlagen liegt gemäß § 80 Abs. 3 Gemeindeordnung n.F. für das Land Nordrhein-Westfalen in der Zeit vom 26. Februar 2024 bis zur Beschlussfassung des Rates am 7. Mai 2024 während der Bürostunden im Rathaus der Stadt Mechernich, Bergstraße 1, 53894 Mechernich, Zimmer 251, zur Einsichtnahme öffentlich aus und ist unter dem folgenden Link zum interaktiven Haushalt verfügbar.
Link zum interaktiven Haushalt
Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung können die Einwohner oder Abgabepflichtigen innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen erheben, über die der Rat der Stadt Mechernich in öffentlicher Sitzung entscheidet.
Die Einwendungen können schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Mechernich, Zimmer 251, erhoben werden.
Tiefergehende Informationen und entsprechende Dateien mit der Möglichkeit zum Download stehen im Interaktiven Haushalt der Stadt Mechernich zur Verfügung.
Haushaltsjahr 2023
Am 28. März 2023 wurde der Haushalt 2023 durch den Rat der Stadt Mechernich verabschiedet.
Die Erreichung des Haushaltsausgleichs bleibt das langfristig oberste Ziel. Nur mit einem ausgeglichenen Haushalt und einer dauerhaft gesicherten Haushaltsführung ist es möglich, die Umsetzung weiterer wichtiger gemeindeentwicklungspolitischer Ziele zu erreichen. Das Jahresergebnis 2023 beträgt -438.995 EUR.
Darin enthalten sind auch bereits 1.463.897 EUR als außerordentlicher Ertrag im Rahmen der Bilanzierungshilfe des NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetzes. Dieser Ertrag dient dazu, die Belastungen der kriegsbedingten Mehraufwendungen zu isolieren und gibt den Kommunen Möglichkeit die Belastungen auf die kommenden Haushaltsjahre zu verteilen. Anders als noch im Jahr 2022 (1.550.779 EUR) mussten im Haushalt 2023 keine pandemiebedingten Isolierungen mehr vorgenommen werden, die Isolierung der Jahre 2023 bis 2026 umfasst lediglich Kosten in Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Trotz der vorzunehmenden Isolierung kann voraussichtlich im Jahr 2023 kein originärer Haushaltsausgleich erreicht werden.
Auch in den folgenden Jahren wird der Ergebnisplan einen Zuschussbedarf ausweisen. Sollten sich die Ergebnisse in der vorliegenden Höhe entwickeln, wird die Ausgleichrücklage zur Deckung der Fehlbeträge in der mittelfristigen Finanzplanung ausreichen. Der Haushalt 2023 gilt nach § 75 (2) GO als ausgeglichen.
Risiken für die nächsten Jahre stellen weiterhin die externen Faktoren, wie z. B. die Kreisumlage und die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland dar. Weiter steigende Energiekosten und die Entwicklung auf dem Zinsmarkt werden sich auf die zukünftigen Haushalte auswirken. Diese Faktoren kann die Stadt Mechernich selbst nicht beeinflussen und sind somit für den städtischen Haushalt nicht steuerbar und bergen ein großes finanzielles Risiko.
Tiefergehende Informationen und entsprechende Dateien mit der Möglichkeit zum Download stehen im Interaktiven Haushalt der Stadt Mechernich zur Verfügung.
Zum interaktiven Haushalt der Stadt Mechernich
Beteiligungsbericht 2022
Die Stadt Mechernich ist für das Haushaltsjahr 2022 gem. § 116a GO von der Aufstellung eines Gesamtabschlusses befreit. Aus diesem Grund hat sie gem. § 117 der Gemeindeordnung (GO) NRW einen Beteiligungsbericht zu erstellen.
Der Beteiligungsbericht 2022 informiert über die unmittelbaren und mittelbaren Unternehmensbeteiligungen der Stadt Mechernich. Die verwendeten wirtschaftlichen Daten beruhen auf den im Laufe des Jahres 2023 festgestellten Abschlüssen für das Geschäftsjahr 2022 bzw. auf die zuletzt vorliegenden Jahresabschlüsse der Beteiligungen.
Der Rat der Stadt Mechernich hat gem. § 117 Abs. 1 Satz 3 GO NW den Beteiligungsbericht 2022 am 12. Dezember 2023 beschlossen.
Jahresabschluss 2022
Der Rat der Stadt Mechernich hat gem. § 96 Abs. 1 Satz 1 GO NW mit Beschluss vom 12. Dezember 2023 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 festgestellt.
Das Haushaltsjahr 2022 schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 272.860.232,62 EUR und einem Überschuss in Höhe von 1.276.169,63 EUR ab. Der Jahresüberschuss wird gem. § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NW der Ausgleichsrücklage zugeführt.
Da laut Prüfungsfeststellung keine Einwände gegen die Haushaltsführung des Bürgermeisters erhoben wurden, wurde dem Bürgermeister gemäß § 96 Abs. 1 Satz 5 GO NW Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss der Stadt Mechernich für das Haushaltsjahr 2022 mit seinen Anlagen wird im Rathaus der Stadt Mechernich, Bergstraße 1, 53894 Mechernich, Zimmer 251, jeweils während der allgemeinen Öffnungszeiten bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2023 zur Einsichtnahme verfügbar gehalten.