
Personalausweis
Benötigte Unterlagen
• der bisherige Personalausweis oder Kinderreisepass, Reisepass
Sollte kein Ausweisdokument vorhanden sein: das Stammbuch oder eine Geburtsurkunde im Original
• ein aktuelles digitales biometrisches Passfoto
Bitte beachten Sie: Ab dem 01.05.2025 dürfen Lichtbilder nur noch in DIGITALER Form vorgelegt werden!
Ziel dieser neuen gesetzlichen Regelung ist es, die Qualität und Sicherheit der Lichtbilder zu erhöhen und das Risiko von gefälschten Passbildern in Ausweisdokumenten zu verringern.
Professionelle digitale Lichtbilder können Sie vorab schon bei einem externen Anbieter erstellen lassen. Dieser lädt es verschlüsselt in eine Cloud hoch und gibt Ihnen einen Data-Matrix-Code als Ausdruck mit, welchen Sie bei der Beantragung Ihres Ausweisdokuments mitbringen. Die Ausweisbehörde kann sich mithilfe des Codes das Lichtbild aus der sicheren Cloud herunterladen.
Bisher teilnehmende Anbieter sind Fotostudios, die sich RINGFOTO GmbH & Co.KG angeschlossen haben und unter der Website www.alfo-passbild.com/Fotograf-in-der-naehe gefunden werden können wie z.B. Hokus Fokus. Aber auch Drogeriemärkte wie z.B. die Drogeriemarktkette dm zählen zu den zertifizierten Anbietern von digitalen Lichtbildern. Unter folgendem Link findet man eine Übersicht über dm-Filialen mit Fotoservice: https://www.dm.de/services/services-im-markt/fotoservice/passbild-service-51462
Lichtbilder, die die hier beschriebenen Voraussetzungen nicht erfüllen, können für den Personalausweis nicht verwendet werden.
Gültigkeit
Die Gültigkeit des Bundespersonalausweises beträgt grundsätzlich bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 6 Jahre, bei Personen ab dem vollendeten 24. Lebensjahr 10 Jahre.
Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist und das Ausweisdokument vorzeitig ungültig geworden ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass).
Gebühren
unter 24 Jahren 22,80 Euro
ab 24 Jahren 37,00 Euro
Zusatzinformationen
- Deutsche Staatsangehörige, die dass 16. Lebensjahr vollendet haben sind dazu verpflichtet, im Besitz eines
gültigen Bundespersonalausweises oder eines Reisepasses zu sein.
- Jede Person, für die ein Personalausweis beantragt werden soll, muss bei Antragstellung persönlich anwesend
sein.
- Bei Antragstellern, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist die Einverständniserklärung beider
Elternteile bzw. des/der Sorgeberechtigten erforderlich. Es genügt, wenn bei Antragstellung ein Elternteil
persönlich anwesend ist und die Zustimmung des anderen Elternteils schriftlich erfolgt. Obliegt das Sorgerecht
nur einem Elternteil, so muss der entsprechende Beschluss des Vormundschaftsgerichts bzw. das
Scheidungsurteil und bei nichtehelichen Kindern eine Bestätigung des Jugendamtes, dass kein gemeinsames
Sorgerecht erklärt wurde, vorgelegt werden.
- Neues PIN-Brief-Verfahren: Zum 17.02.2025 wurde das PIN-Brief-Verfahren umgestellt. Der PIN-Brief, der die
Transport-PIN und die PUK für die Nutzung des Online-Ausweises ab 16 Jahren enthält, wird Ihnen nunmehr –
unabhängig vom Alter – bei der Beantragung eines Personalausweises übergeben.
- Die Personalausweise werden von der Bundesdruckerei erstellt, daher hat der Bürgerservice keinen Einfluss auf
die Lieferzeit. Im Regelfall dauert es ca. 2 bis 3 Wochen, bis die Bundesdruckerei den neuen Ausweis liefert. Sie
erhalten eine Benachrichtigung, sobald Ihr neuer Ausweis zur Abholung in Ihrem Einwohnermeldeamt bereit
liegt. Bei Abholung erhalten Sie auch Ihr neues Sperrkennwort.
- Die Abholung kann grundsätzlich durch eine schriftlich bevollmächtigte Person, die sich ausweisen muss,
erfolgen. Denken Sie daran, Ihren alten Personalausweis mitzugeben, da dieser eingezogen oder entwertet
wird. Vollmacht zur Abholung eines Ausweisdokuments
- Bedenken Sie ebenfalls, dass für die Einreise in einige Länder eine Mindestgültigkeit des Personalausweises
vorgeschrieben ist, bzw. dass die Einreise nur mit einem Reisepass möglich ist.
Die aktuellen Einreisebestimmungen können auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes nachgesehen werden (⇒ www.auswaertiges-amt.de).
Weitere Gebührenregelungen bei Nutzung der eID-Funktion
Ändern der Transport-PIN in 6-stellige persönliche PIN im Bürgerbüro bei der Ausgabe des Personalausweises, Ändern der PIN im Bürgerbüro (z. B. PIN vergessen), Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall sowie Entsperren der Online-Ausweisfunktion ist gebührenfrei.
Ausführliche Informationen zum neuen elektronischen Personalausweis und dessen Nutzungsmöglichkeiten erhalten Sie auch über das Informationsportal des Bundesinnenministeriums.
(⇒ www.personalausweisportal.de).
Terminvereinbarung
Der Bürgerservice der Stadt Mechernich bietet die Möglichkeit, während und auch außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten online einen Termin zu reservieren.