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Personalausweis

Benötigte Unterlagen

  • der bisherige Personalausweis oder Kinderreisepass, Reisepass
    Sollte kein Ausweisdokument vorhanden sein: das Stammbuch oder eine Geburtsurkunde im Original
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto, nicht älter als 6 Monate
    Lichtbilder, die die hier beschriebenen Voraussetzungen nicht erfüllen, können für den Personalausweis nicht verwendet werden

 

à  Bitte beachten Sie: Ab dem 01.05.2025 dürfen Lichtbilder nur noch in digitaler Form vorgelegt werden!

Ziel dieser neuen gesetzlichen Regelung ist es, die Qualität und Sicherheit der Lichtbilder zu erhöhen und das Risiko von gefälschten Passbildern in Ausweisdokumenten zu verringern.

Im Bürgerservice der Stadt Mechernich besteht derzeit noch keine Möglichkeit, digitale Lichtbilder an einem Selbstbedienungsterminal zu erstellen. Bitte lassen Sie daher Ihr Lichtbild von einem externen Anbieter erstellen. Dieser lädt es verschlüsselt in eine Cloud hoch und gibt Ihnen einen Data-Matrix-Code als Ausdruck mit, welchen Sie bei der Beantragung Ihres Ausweisdokuments mitbringen. Die Ausweisbehörde kann sich mithilfe des Codes das Lichtbild aus der sicheren Cloud herunterladen.

Bisher teilnehmende Anbieter sind Fotostudios, die sich RINGFOTO GmbH & Co.KG angeschlossen haben und unter der Website

www.alfo-passbild.com/Fotograf-in-der-naehe

 gefunden werden können wie z.B. Hokus Fokus. Aber auch Drogeriemärkte wie z.B. die Drogeriemarktkette dm zählen zu den zertifizierten Anbietern von digitalen Lichtbildern. Unter folgendem Link findet man eine Übersicht über dm-Filialen mit Fotoservice:

https://www.dm.de/services/services-im-markt/fotoservice/passbild-service-51462

 

Gültigkeit

Die Gültigkeit des Bundespersonalausweises beträgt grundsätzlich bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 6 Jahre, bei Personen ab dem vollendeten 24. Lebensjahr 10 Jahre.

Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist und das Ausweisdokument vorzeitig ungültig geworden ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass).

Gebühren

unter 24 Jahren 22,80 Euro

ab 24 Jahren 37,00 Euro 
 

Zusatzinformationen

  • Deutsche Staatsangehörige, die dass 16. Lebensjahr vollendet haben sind dazu verpflichtet, im Besitz eines gültigen Bundespersonalausweises oder eines Reisepasses zu sein.
  • Jede Person, für die ein Personalausweis beantragt werden soll, muss bei Antragstellung persönlich anwesend sein.
  • Bei Antragstellern, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist die Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. des/der Sorgeberechtigten erforderlich. Es genügt, wenn bei Antragstellung ein Elternteil persönlich anwesend ist und die Zustimmung des anderen Elternteils schriftlich erfolgt. Obliegt das Sorgerecht nur einem Elternteil, so muss der entsprechende Beschluss des Vormundschaftsgerichts bzw. das Scheidungsurteil und bei nichtehelichen Kindern eine Bestätigung des Jugendamtes, dass kein gemeinsames Sorgerecht erklärt wurde, vorgelegt werden.
  • Die Personalausweise werden von der Bundesdruckerei erstellt, daher hat der Bürgerservice keinen Einfluss auf die Lieferzeit. Im Regelfall dauert es ca. 2 bis 3 Wochen, bis die Bundesdruckerei den neuen Ausweis liefert. Sobald Sie einen PIN-Brief erhalten haben, liegt Ihr neuer Ausweis zur Abholung in Ihrem Einwohnermeldeamt bereit.
  • Die Abholung kann grundsätzlich durch eine schriftlich bevollmächtigte Person, die sich ausweisen muss, erfolgen. Denken Sie daran, Ihren alten Personalausweis mitzugeben, da dieser eingezogen oder entwertet wird. Sollte der PIN-Brief jedoch nicht innerhalb von ca. 3 bis 4 Wochen bei Ihnen angekommen sein, so muss der Personalausweis von Ihnen persönlich abgeholt werden.

    Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises
     
  • Bedenken Sie ebenfalls, dass für die Einreise in einige Länder eine Mindestgültigkeit des Personalausweises vorgeschrieben ist, bzw. dass die Einreise nur mit einem Reisepass möglich ist.
     
    Die aktuellen Einreisebestimmungen können auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes nachgesehen werden (⇒ www.auswaertiges-amt.de).

 

Weitere Gebührenregelungen bei Nutzung der eID-Funktion

Ändern der Transport-PIN in 6-stellige persönliche PIN im Bürgerbüro bei der Ausgabe des Personalausweises, Ändern der PIN im Bürgerbüro (z. B. PIN vergessen), Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall sowie Entsperren der Online-Ausweisfunktion ist gebührenfrei.

 

Ausführliche Informationen zum neuen elektronischen Personalausweis und dessen Nutzungsmöglichkeiten erhalten Sie auch über das Informationsportal des Bundesinnenministeriums.

(⇒ www.personalausweisportal.de).
 

Terminvereinbarung

Der Bürgerservice der Stadt Mechernich bietet die Möglichkeit, während und auch außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten online einen Termin zu reservieren.

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