
Erlaubnispflichtige Gewerbe
Für bestimmte Gewerbearten ist vor einer Gewerbeanmeldung eine zusätzliche Erlaubnis einzuholen. Dies soll zum Schutz der Allgemeinheit vor Gefährdungen durch eine Gewerbeausübung dienen. Die weit überwiegende Anzahl der Gewerbe kann jedoch ohne Erlaubnis betrieben werden.
Übersicht über die wesentlichen erlaubnispflichtigen Gewerbe und den Genehmigungsbehörden
Betrieb von Alten- und Pflegeheimen | Kreis Euskirchen |
Betrieb von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten | Stadt Mechernich |
Betrieb von Spielhallen | Stadt Mechernich |
Bewachungsgewerbe | Kreis Euskirchen |
Fahrschulen | Kreis Euskirchen |
Gaststättenerlaubnis | Stadt Mechernich |
Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung | Bundesagentur für Arbeit |
Güterkraftverkehr | Kreis Euskirchen |
Handel mit Giften | Stadt Mechernich |
Handel mit Tieren sowie Tierzucht | Kreis Euskirchen |
Inkassobüros | Landgerichtspräsident am Landgericht Bonn |
Makler- und Bauträgertätigkeiten | Kreis Euskirchen |
Personenverkehr | Kreis Euskirchen |
Reisegewerbekarten | Stadt Mechernich |
Versteigerungsgewerbe | Kreis Euskirchen |
Waffenherstellung und Waffenhandel | Kreis Euskirchen, |
Ansprechpartner Ordnungsamt

Silvia Jambor
Fachbereich 4, Ordnungswesen und Bürgerservice
Tätigkeit: Fachbereichsleiterin Ordnungsamt und Bürgerservice
Raum: 014
Telefon: 02443 / 49-4400
E-Mail: s.jambor@mechernich.de