
Fischereischein
Erstantrag
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Pass
- Passfoto
- Nachweis (Zeugnis) über die abgelegte Fischereiprüfung (ab dem 16. Lebensjahr)
Zusatzinformationen
Für Kinder und Jugendliche ab dem 10. Lebensjahr bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres kann ein Jugendfischereischein ausgestellt werden.
Hierzu ist es erforderlich, dass das Kind bzw. die/der Jugendliche mit einem Elternteil beim Bürgerservice vorspricht.
Die Prüfung bei der Unteren Jagd- und Fischereibehörde des Kreises Euskirchen ist ab 14 Jahre möglich.
Verlängerung
Benötigte Unterlagen
- Fischereischein
Zusatzinformationen
Ihr Fischereischein wird auch verlängert, wenn er einige Jahre nicht mehr gültig war. Der Jugendfischereischein wird nur bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres verlängert.
Die Verlängerung Ihres Fischereischeines können Sie beim Bürgerservice vornehmen lassen.
Gebühren
Die Gebühren gelten sowohl für Erstausstellung als auch für die Verlängerung
für den Jahresschein 16,00 €
für den Fünfjahresschein 48,00 €
für den Jugendfischereischein 8,00 €
Terminvereinbarung
Der Bürgerservice der Stadt Mechernich bietet die Möglichkeit, während und auch außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten online einen Termin zu reservieren.