
Landtagswahl
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat mit Kabinettsbeschluss vom 24. Februar 2026 den Wahltag für die Landtagswahl NRW 2027 auf Sonntag, den 25. April 2027, festgesetzt.
Wahlberechtigung für die Landtagswahl NRW 2027
Sie sind in Nordrhein-Westfalen wahlberechtigt, wenn Sie:
- Deutsche/ Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind
- mindestens 16 Jahre alt sind *) und
- seit dem 09.04.2027 in Nordrhein-Westfalen wohnen bzw. bei mehreren Wohnungen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Landes haben.
*) Neu: Ab der nächsten Landtagswahl 2027 in NRW können deutsche Jugendliche bereits ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben. Dies wurde durch ein verfassungsänderndes Gesetz ermöglicht, das der Landtag Nordrhein-Westfalen am 17. Dezember 2025 beschlossen hat.
Am Sonntag, 25. April 2027, findet die nächste Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen statt.
Unterstützen Sie uns im Wahllokal!
Für die Durchführung der Landtagswahl 2027 werden Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Wenn Sie sich vorstellen können, bei der Wahl oder auch bei zukünftigen Wahlen mitzuwirken, können Sie sich gerne bereits jetzt beim Wahlamt vormerken lassen.
Als Mitglied eines Wahlvorstands übernehmen Sie eine wichtige ehrenamtliche Aufgabe und tragen dazu bei, dass die Stimmabgabe und die anschließende Auszählung ordnungsgemäß ablaufen.
Wer kann Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden?
Im Wahlvorstand mitwirken kann, wer am Wahltag wahlberechtigt ist.
Für die Landtagswahl 2027 in Nordrhein-Westfalen sind Sie wahlberechtigt, wenn Sie
- Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind,
- am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind *) und
- seit dem 9. April 2027 in Nordrhein-Westfalen wohnen bzw. bei mehreren Wohnungen dort mit Hauptwohnsitz gemeldet sind oder sich dort gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb Nordrhein-Westfalens haben.
*) Neu ab der Landtagswahl 2027: In Nordrhein-Westfalen dürfen deutsche Jugendliche bereits ab 16 Jahren an der Landtagswahl teilnehmen. Junge Wahlberechtigte sind ebenfalls herzlich eingeladen, als Wahlhelferin oder Wahlhelfer mitzuwirken.
Keine Vorkenntnisse erforderlich
Sie müssen kein Wahlexperte und keine Wahlexpertin sein: Besondere Vorkenntnisse sind für die Tätigkeit nicht erforderlich.
Für die ehrenamtliche Tätigkeit erhalten die Mitglieder des Wahlvorstands ein Erfrischungsgeld.
Interesse? Melden Sie sich gerne!
Sie möchten bei der Landtagswahl 2027 als Wahlhelferin oder Wahlhelfer mitwirken? Oder Sie möchten sich für zukünftige Wahlen als freiwillige Wahlhelferin oder freiwilliger Wahlhelfer vormerken lassen? Dann melden Sie sich gerne beim Wahlamt der Stadt Mechernich:
Manuela Holtmeier
Raum 211 (2. Obergeschoss)
Tel. 02443/49-2003
E-Mail: m.holtmeier@mechernich.de
Für Ihre Meldung können Sie auch den [Vordruck zur Anmeldung] verwenden.
Wir freuen uns über Ihre Unterstützung!
Ergebnisse der bisherigen Landtagswahlen in der Stadt Mechernich
Ergebnis 2022
Ergebnis 2017
Ergebnis 2012
Ergebnis 2010
Ergebnis 2000