Wer muss den Beitrag bezahlen?
Beitragspflichtig sind die Eigentümer/innen beziehungsweise Erbbauberechtigten der von der jeweiligen Straße erschlossenen Grundstücke. Grundstücke sind erschlossen, wenn zwischen ihnen und der Straße rechtlich und tatsächlich Verkehrsbeziehungen möglich sind. Grundstücke können daher auch von mehreren Erschließungsanlagen erschlossen sein. Die Beitragspflicht entsteht frühestens mit der technischen Fertigstellung der Straße. Die Beitragserhebung verzögert sich aber oftmals, weil darüber hinaus noch weitere (rechtliche) Abrechnungsvoraussetzungen erfüllt sein müssen. So kann beispielsweise eine Straße erst dann abgerechnet werden, wenn die öffentlichen Verkehrsflächen vollständig in das Eigentum der Stadt übergegangen sind und eine Widmung erfolgte.
Wie wird der Aufwand ermittelt?
Der beitragsfähige Aufwand wird nach den tatsächlich entstandenen Baukosten ermittelt.
Wie wird der Aufwand verteilt?
Der Beitrag richtet sich nach dem Vorteil, den das einzelne Grundstück durch den erstmaligen Ausbau der Straße erfährt. Dabei wird unterstellt, dass ein großes Grundstück, das intensiv bebaut ist und gewerblich genutzt wird, auch einen größeren Vorteil von der Straße hat, als zum Beispiel ein kleines Grundstück , welches mit einem Einfamilienhaus bebaut ist.
Grundlage für die Berechnung des einzelnen Beitrags sind somit die Grundstücksgröße und die Ausnutzbarkeit des Grundstücks.
Der Eigentümer eines Grundstücks, das entlang zweier Straßen liegt (sog. Eckgrundstücke) muss nach dem Willen des Gesetzgebers für jede Straße, die an sein Grundstück angrenzt, einen eigenen Straßenbaubeitrag zahlen. Hier wird die sogenannte 2/3 Regelung für jeden Straßenzug angewandt.
Liegt ein Grundstück zwischen zwei Straßenzügen wird jeder Straßenzug mit 50 % der Grundstücksgröße veranlagt.
Grundsätzlich legen die Erschließungsbeitragssatzung oder ein Bebauungsplan die abzurechnenden Grundstücksflächen/tiefen fest.
Ansprechpartner Beiträge
Lothar Hilgers
Fachbereich 1, Stadtwerke, Straßen, öffentliche Grünflächen, Baubetriebshof
Tätigkeit: Teamleiter Steuern, Gebühren und Beiträge
Raum: 006
Telefon: 02443 / 49-4150
E-Mail: l.hilgers@mechernich.de