
Standesamt
Öffnungszeiten des Standesamtes:
Montag bis Freitag von 08.30 – 12.30 Uhr
Zusätzlich donnerstags von 14.00 – 18.00 Uhr
Zusätzlich freitags von 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Sie können über folgenden Link einen Termin vereinbaren oder Sie kommen zu unseren Öffnungszeiten ohne Termin vorbei.
Ihr Vorteil bei einer Terminreservierung: Zeitnaher Service – Keine Wartezeiten
Kontakt:
E-Mail: standesamt@mechernich.de
Carmen Keil 02443 / 49-4420
Britta Walter 02443 / 49-4424
Tanja Schulz 02443 / 49-4422
Hannah Schmitz 02443 / 49-4423

Eheschließungen
Anmeldung der Eheschließung
o Wer den Sprung ins Eheleben wagen will, meldet sich im Standesamt des Haupt- oder Nebenwohnsitzes zur Eheschließung an. Wenn Sie nicht in Mechernich wohnen, sich aber dennoch das Ja-Wort hier geben möchten, so teilen Sie dies dem Standesamt Ihres Wohnsitzes bei der Anmeldung mit.
o Wir empfehlen vor Anmeldung der Eheschließung und Beibringung verschiedener Unterlagen ein persönliches Gespräch mit den Mitarbeiterinnen des Standesamtes zu führen.
Dies erspart Ihnen unnötige Kosten von eventuell falsch oder unzureichend beigebrachten Dokumenten und erläutert Ihnen die Vorgehensweise, denn jeder Sachverhalt ist anders und kann nicht pauschalisiert werden.
Terminreservierungen nehmen wir sechs Monate im Voraus entgegen.
Die Eheschließung ist zunächst von beiden Verlobten gemeinsam anzumelden - und zwar frühestens sechs Monate vor dem beabsichtigten Termin.
Sollte einer der Eheschließenden nicht anwesend sein, muss eine Vollmacht ausgefüllt werden. Bitte verwenden Sie auch nur die Vollmacht unter folgendem Link
Grundsätzlich finden Trauungen zu unseren Öffnungszeiten statt.
Samstags bieten wir zusätzlich Trauungen von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr an.
Außerdem trauen wir samstags zusätzlich an unseren Außenorten:
Bitte klären Sie Ihren Termin vorher mit den verantwortlichen Personen der Außenorte ab.
Geburten
Geburten sind grundsätzlich durch das Krankenhaus Mechernich anzuzeigen. Dort müssen Sie sich um eine Geburtsanzeige kümmern. Bei Hausgeburten wird eine Bescheinigung der zuständigen Hebamme benötigt.
Die Unterlagen für die Anmeldung des Kindes können Sie dem Boten des Krankenhauses Mechernich mitgeben. Wir schicken Ihnen dann die Urkunden per Post zu.
o Wichtigste Aufgabe der Eltern ist die Erklärung von Vor- und gegebenenfalls Familienname des Kindes. Die Namen Ihres Kindes sind auf der Geburtsanzeige einzutragen.
Wie zuvor erwähnt erhalten Sie diese im Krankenhaus Mechernich oder aber durch eine Hebamme bei Hausgeburten.
o Für die Geburtsbeurkundung benötigte Unterlagen (Urkunden, Ausweise, etc.) müssen im Krankenhaus Mechernich oder aber bei persönlicher Vorsprache im Original vorgelegt werden!
Hierfür empfehlen wir vor Anmeldung des Kindes ein persönliches Gespräch mit den Mitarbeiterinnen des Standesamtes zu suchen.
Dies erspart Ihnen unnötige Kosten von eventuell falsch oder unzureichend beigebrachten Dokumenten und insbesondere und erläutert Ihnen die Vorgehensweise, denn jeder Sachverhalt ist anders und kann nicht pauschalisiert werden.
Bei Vaterschaftsanerkennung und sonstigen Fällen mit Auslandsbeteiligung bitten wir Sie, persönlich beim Standesamt vorzusprechen.
Sterbefälle
Beim Standesamt werden Sterbefälle beurkundet, die innerhalb des Stadtgebietes eingetreten sind.
In fast allen Sterbefällen wird sich der von den Angehörigen beauftragte Bestatter um die Abwicklung der Formalitäten kümmern.
Er wird die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt einreichen und die ausgestellten Urkunden vom Standesamt in Empfang nehmen.
Als Bestatter werden Sie gebeten, die vollständig ausgefüllten Sterbefall-Unterlagen vorab zu mailen an: standesamt@mechernich.de.
Urkundenbestellung
Die Urkunden sind schriftlich, per Mail oder persönlich unter Angabe des Verwendungszeckes beim Standesamt zu beantragen.
Die Gebühr hierfür beträgt 10,00 €.
Ausnahmen: Gebührenfrei ist die Ausstellung nur, sofern die Urkunden für Rentenzwecke bzw. für alle gesetzlichen Sozialversicherungen benötigt werden. (Nachweis bitte beifügen!)
Wichtig ist immer die Vorlage eines Ausweisdokumentes.
o Die Ausstellung von Personenstandsurkunden unterliegt strengen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Eine Urkunde darf nur den Personen, auf die sich der Eintrag bezieht bzw. Verwandten in gerader Linie (Eltern, Großeltern, eigene Kinder), ausgehändigt werden.
o Für alle anderen gilt die Vorlage einer Vollmacht mit Ausweispflicht einer berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht oder eines Nachweises des rechtlichen Interesses (z.B. Schreiben des Nachlassgerichtes, vollstreckbarer Titel, Zwangsvollstreckungsbescheid…).