
Vorläufiger Personalausweis
Benötigte Unterlagen
- der bisherige Personalausweis oder Kinderreisepass, Reisepass
Sollte kein Ausweisdokument vorhanden sein: das Stammbuch oder eine Geburtsurkunde im Original - ein aktuelles biometrisches Passfoto, nicht älter als 6 Monate
Lichtbilder, die die hier beschriebenen Voraussetzungen nicht erfüllen, können für den Personalausweis nicht verwendet werden
à Bitte beachten Sie: Ab dem 01.05.2025 dürfen Lichtbilder nur noch in digitaler Form vorgelegt werden!
Ziel dieser neuen gesetzlichen Regelung ist es, die Qualität und Sicherheit der Lichtbilder zu erhöhen und das Risiko von gefälschten Passbildern in Ausweisdokumenten zu verringern.
Im Bürgerservice der Stadt Mechernich besteht derzeit noch keine Möglichkeit, digitale Lichtbilder an einem Selbstbedienungsterminal zu erstellen. Bitte lassen Sie daher Ihr Lichtbild von einem externen Anbieter erstellen. Dieser lädt es verschlüsselt in eine Cloud hoch und gibt Ihnen einen Data-Matrix-Code als Ausdruck mit, welchen Sie bei der Beantragung Ihres Ausweisdokuments mitbringen. Die Ausweisbehörde kann sich mithilfe des Codes das Lichtbild aus der sicheren Cloud herunterladen.
Bisher teilnehmende Anbieter sind Fotostudios, die sich RINGFOTO GmbH & Co.KG angeschlossen haben und unter der Website
www.alfo-passbild.com/Fotograf-in-der-naehe
gefunden werden können wie z.B. Hokus Fokus. Aber auch Drogeriemärkte wie z.B. die Drogeriemarktkette dm zählen zu den zertifizierten Anbietern von digitalen Lichtbildern. Unter folgendem Link findet man eine Übersicht über dm-Filialen mit Fotoservice:https://www.dm.de/services/services-im-markt/fotoservice/passbild-service-51462
Gültigkeit
Der vorläufige Personalausweis hat eine Gültigkeit von bis zu 3 Monaten. Es empfiehlt sich daher, mit der Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises direkt einen neuen Personalausweis zu beantragen.
Gebühren
vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro
Zusatzinformationen
- Jede Person, für die ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden soll, muss bei Antragstellung persönlich anwesend sein.
- Bei Antragstellern, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist die Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. des/der Sorgeberechtigten erforderlich. Es genügt, wenn bei Antragstellung ein Elternteil persönlich anwesend ist und die Zustimmung des anderen Elternteils schriftlich erfolgt. Obliegt das Sorgerecht nur einem Elternteil, so muss der entsprechende Beschluss des Vormundschaftsgerichts bzw. das Scheidungsurteil und bei nichtehelichen Kindern eine Bestätigung des Jugendamtes, dass kein gemeinsames Sorgerecht erklärt wurde, vorgelegt werden.
- Der vorläufige Personalausweis wird vom Einwohnermeldeamt hergestellt und kann direkt mitgenommen werden.
- Bedenken Sie bitte, dass für die Einreise in einige Länder ein vorläufiger Personalausweis nicht ausreicht.
Die aktuellen Einreisebestimmungen können auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes nachgesehen werden (⇒ www.auswaertiges-amt.de).
Terminvereinbarung
Der Bürgerservice der Stadt Mechernich bietet die Möglichkeit, während und auch außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten online einen Termin zu reservieren.