Wann wird ein Kanalanschlussbeitrag erhoben?
Die Beitragserhebung wird in der Regel nach der betriebsfertigen Herstellung des Abwasserkanals in der Straße vor dem Anliegergrundstück zeitnah durchgeführt. Im Einzelfall kann sich die Beitragserhebung aber auch verzögern, weil beispielsweise ein Grundstück erst zu einem späteren Zeitpunkt die Baulandeigenschaft erhält oder - bei Hinterliegergrundstücken - unter Umständen zunächst ein Durchleitungsrecht eingeräumt werden muss.
Wer ist beitragspflichtig und wofür?
Beitragspflichtig ist wer im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragspflicht (z.B. Datum des tatsächlichen Anschlusses an den öffentlichen Kanal) Eigentümer/in bzw. Erbbauberechtigte(r) des Grundstücks ist.
Die gesamte öffentliche Abwasseranlage im Stadtgebiet bildet rechtlich gesehen eine Einheit. Die beitragspflichtigen Grundstücke sind deshalb anteilig an den Gesamtkosten der öffentlichen Abwasseranlage zu beteiligen. Für die Beitragsbemessung kommt es also nicht darauf an, wann und mit welchem Kostenaufwand der Abwasserkanal vor einem bestimmten Grundstück hergestellt worden ist.
Wann wird ein Kanal Aufwandersatz erhoben?
Wird zu Ihrem Grundstück ein Kanalgrundstücksanschluss erstmalig hergestellt oder erneuert wird der Kanal Aufwandersatz für die Herstellung oder Erneuerung fällig.
Wie berechnet sich der Kanal Aufwandersatz?
Z.Zt. sind in der Beitrags – und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Mechernich 600,00 €/pro lfd. Meter Anschlusslänge, gemessen von der Grundstücksgrenze bis zur Straßenmitte fällig, egal wo der Hauptkanal tatsächlich liegt. Damit ist gewährleistet, dass die Anlieger gleichmäßig an den Kosten beteiligt werden. Sollten jeweils ein Schmutzwasser - und ein Regenwassergrundstücksanschluss im selben Graben verlegt werden, reduziert sich der lfd. m Betrag auf 456,00 € pro/lfd. m für jeden Anschluss, d.h. dieser Betrag ist für 2 Anschlüsse zu zahlen.
Wie berechnet sich der Kanal Aufwandersatz?
Im Rahmen einer Gesamtbaumaßnahme mit Straßenbau und Hauptkanal reduziert sich der lfd. m Betrag auf 450,00 € pro/lfd. Meter Anschlusslänge, egal wo der Hauptkanal tatsächlich liegt. Damit ist gewährleistet, dass die Anlieger gleichmäßig an den Kosten beteiligt werden.
Sollten jeweils ein Schmutzwasser - und ein Regenwassergrundstücksanschluss bei einem Gesamtbauvorhaben (Straßenbau und Hauptkanal) im selben Graben verlegt werden, reduziert sich der lfd. m Betrag auf 352,00 € pro/lfd. m für jeden Anschluss, d.h. dieser Betrag ist für 2 Anschlüsse zu zahlen.
Ansprechpartner Beiträge
Lothar Hilgers
Fachbereich 1, Stadtwerke, Straßen, öffentliche Grünflächen, Baubetriebshof
Tätigkeit: Teamleiter Steuern, Gebühren - Stadt/Stadtwerke
Raum: 006
Telefon: 02443 / 49-4150
E-Mail: l.hilgers@mechernich.de