Befreiung von der Ausweispflicht
Personen, die bei der Besorgung aller ihrer Angelegenheiten betreut werden oder voraussichtlich dauernd in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind, können auf Antrag von der Ausweispflicht befreit werden.
Die Befreiung von der Ausweispflicht kann frühestens zu dem Zeitpunkt beantragt werden, wenn der Personalausweis und/oder Reisepass ungültig geworden sind.
Die Beantragung kann sowohl schriftlich bei der Stadtverwaltung Mechernich, Bergstr. 1, 53894 Mechernich, als auch durch persönliche Vorsprache des Betreuers/ der Betreuerin oder einer hierzu bevollmächtigten Person beim Bürgerservice der Stadtverwaltung Mechernich, erfolgen.
Benötigte Unterlagen
- Betreuerausweis (sofern vorhanden) oder
- Antrag der betreffenden Person, sofern diese noch schreibfähig ist zzgl. eines ärztlichen Attestes,
- bei Personen, die keine Unterschrift mehr leisten können, muss dies aus dem ärztlichen Attest hervorgehen,
- Vollmacht für den/die Überbringer/in des Antrages bei der persönlichen Vorsprache (sofern der/die Antragsteller/in noch schreibfähig ist),
- Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung in Kopie) der bevollmächtigten Person bzw. des Betreuers/ der Betreuerin,
- den bisherigen abgelaufenen Personalausweis und/oder Reisepass
Formulare zum Download
Terminvereinbarung
Der Bürgerservice der Stadt Mechernich bietet die Möglichkeit, während und auch außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten online einen Termin zu reservieren.