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Europawahl

Die Abgeordneten des Europäischen Parlamentes werden in Nordrhein-Westfalen alle fünf Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament.

Die Bundesregierung hat am 10. August 2023 als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland den Sonntag, 9. Juni 2024 bestimmt.


Informationen der Bundeswahlleiterin zur Europawahl 2024

 

Bekanntmachungen


Bekanntmachung für Staatsangehörige der übrigen Miedgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) zur Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland
am Sonntag, dem 9. Juni 2024
 


Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die  Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024

 

 

Briefwahl


Ein Wahlschein wird grundsätzlich nur auf Antrag erteilt. Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Der Schriftform wird auch durch Telefax, E-Mail oder sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung Genüge getan. Eine telefonische Antragstellung ist ausgeschlossen !

Der Antragsteller/Die Antragstellerin hat bestimmte Identifizierungsmerkmale anzugeben und zwar Familiennamen, die Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift.

Ein bestimmtes Antragsmuster ist nicht vorgeschrieben. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung (die Stadt benachrichtigt spätestens am 19. Mai 2024 jede/n Wahlberechtigte/n schriftlich, dass er/sie in das Wählerverzeichnis eingetragen ist) ist ein Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines aufgedruckt. Damit können Wahlberechtigte entweder per Post die Briefwahlunterlagen anfordern oder sich diese beim Briefwahldienst (siehe nachstehend) aushändigen lassen. Wer möchte, kann die Briefwahl auch direkt an Ort und Stelle ausüben.

Die Stadt Mechernich bietet wie bei den vergangenen Wahlen die Möglichkeit an, einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Über einen Link hier auf der städtischen Homepage wird – ab dem 7. Mai 2024 - ein Online-Formular zur Beantragung des Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen angeboten. Alternativ kann man auch den QR-Code der Wahlbenachrichtigung einscannen und wird automatisch auf die Antragsseite weitergeleitet.

Wie vorstehend erwähnt, besteht auch die Möglichkeit, Briefwahl per Telefax oder E-Mail bei der Stadt Mechernich unter nachstehender E-Mail-Adresse / Fax-Nummer zu beantragen:
E-Mail: wahl@mechernich.de
Telefax: 02443/49-5005

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er/sie dazu berechtigt ist.
Auf dem Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigung ist bereits eine entsprechende Vollmacht vorgesehen. Es reicht aus, diese auszufüllen und zu unterschreiben.

Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des/der Wahlberechtigten zu beschränken.

Mit dem beantragten Wahlschein werden grundsätzlich auch die Briefwahlunterlagen von Amts wegen übersandt oder ausgehändigt.

Wahlscheine können grundsätzlich nur bis zum zweiten Tage vor der Wahl - Freitag, 7. Juni 2024, 18.00 Uhr, beantragt werden.

In den Fällen des § 24 Abs. 2 der Europawahlordnung können Wahlscheine noch bis zum Wahltage – Sonntag, 9. Juni 2024, 15.00 Uhr, beantragt werden. Gleiches gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

 

Briefwahldienst der Stadt Mechernich

Die Beantragung und Durchführung der Briefwahl bei der Stadtverwaltung Mechernich ist im Bürgerservice, Raum 003 im Erdgeschoss (Zugang barrierefrei), am Beratungsplatz 4 (hinten rechts) möglich.

Öffnungszeiten des Briefwahldienstes der Stadt Mechernich (ab Dienstag, 7. Mai 2024):
- Montag bis Freitag: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
- Donnerstag zusätzlich von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
- Freitag zusätzlich von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  Freitag, 7. Juni 2024, von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Wahlberechtigte Personen können beim Briefwahldienst direkt wählen, sie können die Briefwahlunterlagen aber natürlich auch mit nach Hause nehmen und dort ausfüllen.

Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass bei Ihrer Vorsprache im Rathaus mit. Wie bei den anderen Dienstleistungen im Bürgerservice ist ein Ticket zu ziehen. Wartezeiten sind denkbar. Sie verringern durch einen bereits ausgefüllten Antrag Ihre Wartezeiten.

Einem anderen als dem Wahlberechtigen persönlich dürfen Wahlschein und Briefwahlunterlagen (nur) ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor der Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtige Person auszuweisen. Ein Wähler mit Behinderung kann sich auch hier der Hilfe einer anderen Person bedienen.

 

Wichtiger Hinweis für Briefwähler/innen:

- Der angekreuzte Stimmzettel – sonst nichts! – ist in den amtlichen weißen Stimmzettelumschlag zu legen und zuzukleben.

- Die auf dem Wahlschein aufgedruckte „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ ist unter Angabe des Datums zu unterschreiben.

- Der verschlossene weiße Stimmzettelumschlag und der unterschriebene Wahlschein ist sodann in den roten Wahlbriefumschlag zu legen.

- Der verschlossene rote Wahlbrief ist so rechtzeitig zu versenden, dass er spätestens am Wahltag (Sonntag, 9. Juni 2024) bis 18:00 Uhr bei dem auf dem Wahlbrief angegebenen Empfänger eingeht! Der Wahlbrief kann auch dort abgegeben werden. Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.

Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sollte der Wahlbrief spätestens drei Werktage vor der Wahl (Donnerstag, den 6. Juni 2024), bei entfernt liegenden Orten noch früher, bei der Deutschen Post AG eingeliefert werden. Die Versendung durch die Deutsche Post AG innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist unentgeltlich. 

Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sollte der Wahlbrief möglichst bald und am Schalter eines Postamtes eingeliefert sowie Luftpostbeförderung verlangt werden. Der Wahlbrief ist als Briefsendung des internationen Postdienstes grundsätzlich vollständig freizumachen. Deshalb muss für den Wahlbrief das im Einlieferungsland zu entrichtende Entgelt gezahlt werden.

Haben Sie noch Fragen ? Dann wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Stadt Mechernich.

Manuela Holtmeier
Raum 211 (2. OG)
Tel. 02443/49-4003
E-Mail: m.holtmeier@mechernich.de

Georg Leyendecker
Raum 254 (2 OG)
Tel. 02443/49-4554
E-Mail: g.leyendecker@mechernich.de

 

 

Wahlhelfer
 

Video Wahlhelferinnen und Wahlhelfer 

Die Mitglieder der Wahlvorstände sollen möglichst aus den Wahlberechtigen der Gemeinde, nach Möglichkeit aus den Wahlberechtigten des Wahlbezirks berufen werden.

Wenn Sie Interesse haben, bei der Europawahl am Sonntag, dem 9. Juni 2024, als Wahlhelfer in einem der 34 Wahlbezirke der Stadt Mechernich mitzuwirken, melden Sie sich bitte baldmögl. beim Wahlamt der Stadt Mechernich (Manuela Holtmeier, Tel. 02443/49-4003, E-Mail: m.holtmeier@mechernich.de).

Für die Meldung als freiwillige/r Wahlhelfer/in können Sie auch diesen Vordruck verwenden.

Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung.
 

 

 

Ergebnisse der bisherigen Europawahlen in der Stadt Mechernich