Zum Hauptinhalt springen

Reisepass (ePass 3.0)

Benötigte Unterlagen
•    Ausweisdokument (bisheriger Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass; bei Erstbeantragung die Geburtsurkunde des Kindes im Original)

•    ein aktuelles digitales biometrisches Passfoto

Bitte beachten Sie: Ab dem 01.05.2025 dürfen Lichtbilder nur noch in DIGITALER Form vorgelegt werden! 

Ziel dieser neuen gesetzlichen Regelung ist es, die Qualität und Sicherheit der Lichtbilder zu erhöhen und das Risiko von gefälschten Passbildern in Ausweisdokumenten zu verringern. 

Professionelle digitale Lichtbilder können Sie vorab schon bei einem externen Anbieter erstellen lassen. Dieser lädt es verschlüsselt in eine Cloud hoch und gibt Ihnen einen Data-Matrix-Code als Ausdruck mit, welchen Sie bei der Beantragung Ihres Ausweisdokuments mitbringen. Die Ausweisbehörde kann sich mithilfe des Codes das Lichtbild aus der sicheren Cloud herunterladen.

Bisher teilnehmende Anbieter sind Fotostudios, die sich RINGFOTO GmbH & Co.KG angeschlossen haben und unter der Website www.alfo-passbild.com/Fotograf-in-der-naehe gefunden werden können wie z.B. Hokus Fokus. Aber auch Drogeriemärkte wie z.B. die Drogeriemarktkette dm zählen zu den zertifizierten Anbietern von digitalen Lichtbildern. Unter folgendem Link findet man eine Übersicht über dm-Filialen mit Fotoservice: https://www.dm.de/services/services-im-markt/fotoservice/passbild-service-51462

Lichtbilder, die die hier beschriebenen Voraussetzungen nicht erfüllen, können für einen Reisepass nicht verwendet werden.

Gültigkeit 

Die Gültigkeit des Reisepasses beträgt grundsätzlich bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 6 Jahre, bei Personen ab dem vollendeten 24. Lebensjahr 10 Jahre.

Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist und das Ausweisdokument vorzeitig ungültig geworden ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass).

Zusatzinformationen

-    Jede Person, für die ein Reisepass beantragt werden soll, muss bei Antragstellung persönlich anwesend sein.

-    Bei Antragstellern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist die Einverständniserklärung beider
     Elternteile bzw. des/der Sorgeberechtigten erforderlich.  Es genügt, wenn bei Antragstellung ein Elternteil
     persönlich anwesend ist und die Zustimmung des anderen Elternteils schriftlich erfolgt. Obliegt das Sorgerecht
     nur einem Elternteil, so muss der entsprechende Beschluss des Vormundschaftsgerichts bzw. das
     Scheidungsurteil und bei nichtehelichen Kindern eine Bestätigung des Jugendamtes, dass kein gemeinsames
     Sorgerecht erklärt wurde, vorgelegt werden.

-    Der Reisepass wird von der Bundesdruckerei erstellt, daher hat der Bürgerservice keinen Einfluss auf die
     Lieferzeit. Im Regelfall dauert es ca. 4 bis 6 Wochen, bis die Bundesdruckerei den neuen Pass liefert. Sie werden
     dann schriftlich benachrichtigt.

-    Benötigen Sie in den Reisepass jedoch schneller, kann Ihnen ein Express-Reisepass ausgestellt werden. Der
     Express-Reisepass wird im Regelfall innerhalb von 3 bis 4 Werktagen durch die Bundesdruckerei geliefert.
     Hierzu fallen zusätzliche Gebühren an. 

-    Sollten Sie den Reisepass sehr dringend benötigenUND sollte sogar die Express-Bestellung zu lange dauern,
     kann Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Dringlichkeit ist in jedem Fall nachzuweisen (z.B.
     durch Reiseunterlagen). Beachten Sie hierbei, dass ein vorläufiger Reisepass nicht von allen Ländern anerkannt
     wird (z.B. USA, Dubai,…)! 

-    Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten statt der üblichen 32 bestellt werden. Hierzu fallen
     zusätzliche Gebühren an.

-    Ihren fertigen Reisepass können Sie auch durch eine/n Bevollmächtigte/n abholen lassen, die/der sich
     ausweisen muss. 

     Vollmachtserklärung zur Abholung eines Ausweisdokuments

-    Die aktuellen Einreisebestimmungen eines jeden Landes können auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes
     nachgesehen werden (⇒ www.auswaertiges-amt.de).
 
Gebühren
a) unter 24 Jahren: 37,50 €
b) ab 24 Jahren: 70,00 €
48-Seiten Reisepass: Gebühr unter a) oder b) plus 22,00 € Aufpreis
Express-Reisepass: Gebühr unter a) oder b) plus 32,00 € Aufpreis
vorläufiger Reisepass: 26,00 €
 

Terminvereinbarung

Der Bürgerservice der Stadt Mechernich bietet die Möglichkeit, während und außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten online einen Termin zu reservieren.

Jetzt Termin vereinbaren!