Beglaubigungen
Benötigte Unterlagen
- Originale und zu beglaubigende Abschriften bzw. Ablichtungen
- bei der Beglaubigung Ihrer Unterschrift zusätzlich Ihr Personalausweis oder Reisepass
Zusatzinformationen
Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden werden nicht beglaubigt. Die Abschrift erhalten Sie bei dem Standesamt, das die Beurkundung vorgenommen hat.
Nicht beglaubigt werden ferner:
- Testamente
- Unterlagen über Erbrechts- und Grundstücksangelegenheiten
- Grundbuchauszüge und sonstige Grundbucheintragungen
- Vereins- und Handelsregisterauszüge
- übersetzte ausländische Dokumente (Beglaubigt wird nur die Ablichtung der deutschen Übersetzung und nicht das beigefügte ausländische Dokument)
- ausländische Pässe
Wenn Sie Ihre Unterschrift beglaubigen lassen wollen, ist es erforderlich, dass Sie persönlich an der Information des Bürgerservices im Eingangsbereich des Rathauses vorsprechen; bei der Beglaubigung von Abschriften und Ablichtungen ist eine persönliche Vorsprache nicht erforderlich.
Gebühren
Abschriften und Ablichtungen 3,00 €
Unterschriften je Unterschrift 4,00 €
Beglaubigungen für Rentenzwecke sind gebührenfrei und dem Bürgerservice auch nachzuweisen, dass es tatsächlich für diesen Zweck benötigt wird.