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Fundbüro

Wer eine Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen. Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm deren Aufenthaltsort unbekannt, so sind der Fund und die Umstände, welche er für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, beim Bürgerservice, anzuzeigen.

Information

Fundsachen, mit einem Wert unter 10,00 € sind nicht anzeigepflichtig.

 

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache beim Bürgerservice ist erforderlich, da die Fundsachen dort verwahrt und eine Fundanzeige aufgenommen wird.

 

Gebühren

Sollte der Finder nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist (sechs Monate nach Eingang der Fundanzeige) das Fundgut erwerben, werden nach den Vorschriften des Gebührengesetzes für das Land NRW folgende Verwahrgebühren erhoben:
 

  • bis 25,00 Euro gebührenfrei  
  • 26,00 Euro - 150,00 Euro 5,00 € 
  • 151,00 Euro - 500,00 Euro 10,00 €  
  • über 500,00 Euro 15,00 €