Wasserversorgung
Dreiteilung der Trinkwasserversorgung im Stadtgebiet
1) Das südliche Stadtgebiet Mechernichs wird von den Stadtwerken Mechernich versorgt. Zusätzlich beliefern die Stadtwerke Mechernich die in der Nachbarkommune Heimbach liegenden Orte Düttling, Hergarten und Vlatten mit Wasser.
2) Der Versorger des nördlichen Stadtgebietes mit den Stadtteilen Antweiler, Firmenich, Gehn, Katzvey, Kommern, Kommern-Süd, Lessenich, Obergartzem, Satzvey, Schaven und Wachendorf ist das Verbandswasserwerk Euskirchen. Nähere Informationen erhalten Sie über das Verbandswasserwerk in Euskirchen,
3) Der Wasserverband Oleftal beliefert den Stadtteil Kalenberg mit Wasser. Nähere Informationen erhalten Sie über den Wasserverband Oleftal, Oleftalstr. 31, 53940 Hellenthal, Tel: 02482 / 95000 Fax: 950095, E-Mail: n.hoernchen@wv-oleftal.de oder unter: www.wv-oleftal.de
Die Trinkwasserversorgung durch die Stadtwerke Mechernich
Die Stadtwerke gewinnen das Trinkwasser zu rd. 80% aus den betriebseigenen Wassergewinnungsanlagen in Urfey und Düttling. Zusätzlich werden über die gemeinsam mit der Gemeinde Nettersheim (als eigenständiger Wasserbeschaffungsverband Hermesberg) betriebene Gewinnungsanlage Hauser-Benden in Dreimühlen rd. 15% des Trinkwassers für die Stadtwerke gewonnen. 5 % werden über den Wasserleitungszweckverband Gödersheim/Wasserleitungszweck
verband der Neffeltalgemeinde für die Versorgung der Ortslage Vlatten bezogen. Um das Trinkwasser an alle 19.000 Einwohner in insgesamt 34 Ortsteilen verteilen zu können, werden von den Stadtwerken 260 km Trinkwasserleitungen, bestehend aus 180 km Versorgungsleitungen und ca. 5.800 Hausanschlüssen mit einer Länge von ca. 80 km, betrieben.
Über die Gewinnungsanlage Urfey werden folgende Orte versorgt:
Mechernich, Breitenbenden, Vussem, Roggendorf, Denrath, Strempt, Weißenbrunnen, Kallmuth, Lorbach und Bergheim.
Übersichtsbild Fernwirkanlage Wiederaufbereitungsanlage DüttlingÜber die Gewinnungsanlage Düttling:
Berg, Hostel, Glehn, Eicks, Floisdorf, Schützendorf, Lückerath, Bleibuir, Bergbuir, Bescheid, Wielspütz, Voißel und die in der Kommune Heimbach liegenden Orte Düttling und Hergarten.
Über die Gewinnungsanlage Hauser Benden in Dreimühlen:
Harzheim, Holzheim, Weyer, Eiserfey, Dreimühlen, Vollem, Urfey, Weiler a.B., Rißdorf
Die Gewinnungsanlagen (WGA)
WGA Urfey: 3 Tiefenbrunnen 650.000 m³ (60%)
Das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Urfey liegt grob umrissen zwischen Vollem - Keldenich – Urft – Weyer und somit in der geologisch zu bezeichnenden Sötenicher Kalkmulde. Der vorherrschende Grundwasserträger besteht somit aus Kalkgestein und gibt dem Grundwasser somit seinen gesundheitsfördernden hohen Anteil an Magnesium und Calcium - vergleichbar mit diversen Mineralwässern. Das über 3 Tiefenbrunnen gewonnen Grundwasser wird über eine UV-Anlage (Anlage mit Ultraviolettbestrahlung) und eine anschließende Chlor-Desinfektion aufbereitet.
WGA Düttling: 2 Tiefenbrunnen 200.000 m³ (20%)
Das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Düttling verläuft von Düttling Richtung Gemünd und liegt überwiegend im Nationalpark. Der Grundwasserträger besteht hier aus Buntsandstein und zeichnet sich durch eine hohe natürliche Filterwirkung aus. Da das Grundwasser allerdings zu weich und zu sauer ist, wird es über eine Schnellfiltration über Dolomitkalk entsäuert (pH-Wert wird angehoben) und aufgehärtet (durch Zulösung von Calcium und Magnesium). Eine gezielte Desinfektion des Trinkwassers ist aufgrund der hohen natürlichen Filterwirkung des Grundwasserträgers nicht erforderlich.
WGA Hauser Benden: 3 Quellen 180.000 m³ (15%)
Das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Hauser-Benden liegt – wie die WGA Urfey - in der Sötenicher Kalkmulde und grenzt unmittelbar an diese Schutzzone heran. Sie liegt grob umrissen zwischen den Orten Dreimühlen – Weyer – Urft – Zingsheim – Harzheim und weist ähnliche bis nahezu identische Trinkwasserqualitäten wie das in Urfey gewonnene Trinkwasser auf. Das Grundwasser wird über eine UF-Anlage (Ultrafiltrationsanlage) mit einer anschließenden Chlordioxid-Desinfektion aufbereitet
Gebühren, Beiträge, Standrohr
1. Verbrauchsgebühr:
- je 1000 Liter Trinkwasser 1,49 €/m³, zzgl. der gesetzlichen 7% MwSt.
1 Liter kostet ca. 0,0015 €
2. Grundgebühr für Wasserzähler:
(für Wohngebäude mit 1-25 Wohneinheiten ist ein Qn 2,5 ausreichend)
- Qn 2,5 (Q3 = 4,0m³/h) 11,00 €/Monat* 132,00 €/Jahr*
- Qn 6 (Q3 = 6,3 m³/h) 12,50 €/Monat* 150,00 €/Jahr*
- Qn 10 (Q3 = 10,0 m³/h) 16,00 €/Monat* 192,00 €/Jahr*
- über Qn 10 (Q3 = 16,0 m³/h) 20,50 €/Monat* 246,00 €/Jahr*
*zzgl. gesetzlichen 7% MwSt.
3. Gebühr für Verbundwasserzähler:
- DN 80 30,60 €/Monat* 367,20 €/Jahr*
- DN 100 35,70 €/Monat* 428,40 €/Jahr*
- über DN 100 40,80 €/Monat* 489,60 €/Jahr*
(zusätzlich fallen für Verbundwasserzähler die Gebühren nach Punkt 2. an)
*zzgl. gesetzlichen 7% MwSt.
4. Wasseranschlussbeitrag:
- für Grundstückserschließung (Regelfall): 3,39 €/m³ der maßgeblichen Grundstücksfläche, zzgl. der gesetzlichen 7% MwSt.
(Details siehe Beitragsmaßstab und Beitragssatz nach §3 Beitrags- und Gebührensatzung)
5. Herstellungskosten Erst-Herstellung Hausanschluss:
(nähere Infos zum Anschlussbeitrag siehe Satzungen der Stadtwerke)
- Kosten nach tatsächlichem Aufwand von Anschlussnehmer
6. Veränderungen/Umverlegung am Hausanschluss:
(nähere Infos zum Anschlussbeitrag siehe Satzungen der Stadtwerke)
- Kosten nach tatsächlichem Aufwand von Verursacher
7. Normale Sanierung/Erneuerung Hausanschluss:
- Kosten tragen Stadtwerke
8. Standrohr:
- Standrohrkaution: 250,00 €
- Standrohr Tagesmiete gewerblich/privat: 3,00 €*
- Standrohr Verbrauchsgebühr je m³ Entnahme: 1,49 €*
* zzgl. der gesetzlichen 7% MwSt.
Die Zahlung der Kaution kann im Rathaus während der Öffnungszeiten erfolgen. Alternativ kann diese per Überweisung vorab erfolgen, hierfür wird um vorherige Kontaktaufnahme bei Gabriela Korn gebeten per Mail an g.korn@mechernich.de oder per Telefon unter 02443 49 4153.
In Abwesenheit sind Sabine Floß oder Simon Eiserfey die richtigen Ansprechpartner.
Die Abholung des Standrohrs am Bauhof kann lediglich zwischen 7 und 8 Uhr erfolgen. Bei vorheriger Überweisung ist ein Nachweis der Zahlung mitzuführen.
Wichtiger Hinweis zur Standrohrausgabe:
Soweit kein Wasseranschluss vorhanden ist und Wasser für Neubaumaßnahmen benötigt wird, kann über ein Standrohr übergangsweise Trinkwasser für Bauzwecke bereitgestellt werden. Zur Befüllung von Schwimmbädern bzw. für Teichbefüllungen oder dergleichen dürfen keine Standrohre benutzt werden.
Die Standrohrausgabe erfolgt über den Bauhof, Peterheide 12, nach telefonischer Vereinbarung (02443 / 494144).
Private Regenwasser/Brauchwassernutzungsanlagen mit innerhäuslicher Verwendung zur Toilettenspülung / Reinigung o.ä.
Soweit Anschlussnehmer eine eigene Regenwassernutzungs/Brauchwasseranlage, z.B. in Form einer Zisterne, eines Brunnen o.ä. betreiben, sind diese Anlagen den Stadtwerken Mechernich nach § 7 der Satzung über öffentliche Wasserversorgung und nach § 37 Infektionsschutzgesetz in Verbindung mit § 3 und §13 Abs. 3 der Trinkwasserverordnung anzuzeigen. Dies ist aus mehreren Gründen wichtig:
- Der über die Brauchwasseranlage dem städtischen Kanal zufließende Teilabwasserstrom muss über einen Zwischenzähler ermittelt werden. Dieser Zähler ist alle 6 Jahre auszuwechseln und den Stadtwerken anzuzeigen
- Der Wasserversorger muss gemäß der Trinkwasserverordnung hierüber informiert werden, um Rückschlüsse auf hygienische Umstände, die sich durch die Teilversorgung ergeben, ziehen zu können (genau aus diesem Grunde ist der Anschlussnehmer auch verpflichtet, diese Anlage dem Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Euskirchen anzuzeigen)
- Bei Regenwassernutzungs/Brauchwasseranlagen darf keine Querverbindung zur Trinkwasseranlage bestehen. Diese ist ebenfalls der Stadt durch einen sachkundigen Installateur zu bescheinigen.
- Die Stadtwerke behalten sich zudem das Recht vor, bei dem turnusmäßigen Wechsel der Wasserzähler eine Kontrolle auf Regenwasser/Brauchwassernutzung durchzuführen
Gartenwasserzähler
Die Verwendung von Gartenwasserzählern ist für Anschlussnehmer vorgesehen, die Trinkwasser für die Bewässerung des Gartens benötigen. Da dieses entnommene Leitungswasser nicht zum Abfluss in den städtischen Kanal gelangt, wird für diese Wassermenge auch keine Kanalbenutzungsgebühr erhoben. Allerdings muss der Anschlussnehmer jederzeit belegen können, dass das über den Gartenwasserzähler entnommene Leitungswasser ausschließlich für die Gartenbewässerung genutzt wird und auch nicht zum Abfluss in den Kanal gelangt.
Der Anlieger muss den Gartenwasserzähler nach Weisung der Stadt auf seine Kosten von einem qualifizierten und nach DVGW registrierten Installateur errichten lassen und alle 6 Jahre durch einen neuen geeichten Zähler ersetzen und den Stadtwerken den Zählerstand jährlich mitteilen. Die Rechnungskopie und entsprechende Fotos sind nach dem Einbau zur Prüfung vorzulegen. Vor dem erstmaligen Einbau des Zwischenzählers ist der entsprechende Vordruck bei den Stadtwerken anzufordern, zu ergänzen und unterschrieben zurückzureichen.
Aufschraubzähler sind nicht zulässig. Der Zähler muss in der Wasserleitung verbaut sein. Das Wasser darf nicht für die Befüllung von Pools/Whirlpools und/oder Teichanlagen verwendet werden. Die Bewässerung von Rasenflächen ist untersagt (dies gilt auch für den Betrieb von Gartenbewässerungssystemen, Rasensprengern u.ä.).
Sofern ein Versorger im Stadtgebiet zum Sparen von Wasser aufruft, kann die Abzugsmenge ganz oder zum Teil versagt werden. Damit die Versorgung der Einwohner mit Trinkwasser und die Löschwasserversorgung sichergestellt werden kann und andererseits eine sparsame und zurückhaltende Nutzung der kostbaren Ressource unter Beachtung der oben genannten Ausschlüsse sichergestellt wird, wird für das Jahr 2021 eine maximale Menge von 25 cbm/Jahr/Grundstück unabhängig von der Grundstücksgröße über die Gartenzähler anerkannt. Sofern sich der Spitzenverbrauch durch diese Begrenzung nicht reduzieren lässt, muss über weitere Einschränkungen bzw. ein komplettes Bewässerungsverbot nachgedacht werden.
Links zu Satzungen u. Trinkwasser
- Satzung über die öffentliche Wasserversorgung und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage der Stadt Mechernich
- Beitrags- und Gebührensatzung (pdf) zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Mechernich
Links
Allgemeines zum Trinkwasser
Allgemeine Versorgungsbedingungen
Fragen und Antworten zum Trinkwasser via Internet
Wasser und Gesundheit
- http://www.dvgw.de/wasser/trinkwasser-und-gesundheit/
- http://www.gesundheit.de/ernaehrung/richtig-trinken/wasser/was-wissen-sie-ueber-trinkwasser
http://www.gesundheit.de/ernaehrung/richtig-trinken/wasser/wasser-das-vernachlaessigte-lebenselixier
Betriebsleiter Stadtwerke
Mario Dittmann
Fachbereich 1, Stadtwerke, Straßen, öffentliche Grünflächen, Baubetriebshof
Tätigkeit: Fachbereichsleiter Straßen, öffentliche Grünflächen, Baubetriebshof; 1. Betriebsleiter Stadtwerke
Raum: 111
Telefon: 02443 / 49-4100
E-Mail: m.dittmann@mechernich.de