Wohnberechtigungsschein
Wer eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung beziehen möchte, muss im Besitz eines Wohnberechtigungsscheines (WBS) sein. Der WBS ist einkommensabhängig. Antragsberechtigt ist jede Person für sich und seine Familie, Partner (bei eingetragener Lebensgemeinschaft oder sonstiger auf Dauer angelegter Lebensgemeinschaft).
Voraussetzung für die Erteilung eines WBS ist, dass
- die Antragsteller sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten. Bei ausländischen Mitbürgern muss die Aufenthaltserlaubnis für mind. 1 Jahr gültig sein.
- die Antragsteller rechtlich und tatsächlich in der Lage sind, für sich und ihre Haushaltsangehörigen auf längere Dauer einen Wohnsitz und selbständigen Haushalt als Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen zu begründen.
- das Einkommen aller Personen, für die der WBS ausgestellt werden soll, eine nach § 13 Abs. 1 WFNG NRW (Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum NRW) ermittelte Einkommensgrenze nicht übersteigt.
Das Bürgerbüro der Stadt Mechernich ist für die Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen zuständig, wenn Sie in Mechernich wohnen oder eine Wohnung in Mechernich beziehen möchten.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- ein gültiger Bundespersonalausweis oder Aufenthaltstitel
- bei Antragstellern, die nicht im Stadtgebiet Mechernich gemeldet sind, eine aktuelle Meldebescheinigung für alle Personen für die der WBS ausgestellt werden soll. Diese Bescheinigung ist für WBS-Zwecke gebührenfrei.
- Einkommensnachweise aller Personen
Leistungsbescheide des Jobcenters bzw. der Bundesagentur für Arbeit
Unterhaltsbescheide
Sozialhilfebescheide (Grundsicherung)
Rentenbescheide
BaföG-Bescheide
Die Anträge sowie weitere Informationen erhalten Sie unten zum Download oder persönlich an der Bürgerinfo im Rathaus. Die Gebühr für die Erteilung einer Wohnberechtigungsbescheinigung beträgt 8,00 € und ist bei Abgabe des Antrages zu zahlen.