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Untersuchungsberechtigungsschein UBS

Neu auch digital

Du bist zwischen 15 und 17 Jahre alt und möchtest in das Berufsleben einsteigen?
Dann brauchst du einen Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) für die Erstuntersuchung.

Es gibt zwei Möglichkeiten, wie du den UBS bekommen kannst:

1. Beantrage den UBS ganz einfach digital – direkt auf dein Handy und ohne Wartezeit. Das ist seit dem 1. Oktober 2023 online möglich und geht wie folgt:

  • Klicke auf diesen Link: www.untersuchungsberechtigungsschein.de.
  • Melde dich mit deinem Personalausweis an. Hierfür brauchst du ein kompatibles Smartphone mit der Ausweis-App2, und die Online-Ausweis-Funktion deines Personalausweises muss freigeschaltet sein (deine Eltern können sich auch mit ihrem Personalausweis für dich anmelden). Fülle ein paar Daten (z.B. Ausbildungsbeginn) von dir aus, die du dann nur noch abschicken musst.
  • Innerhalb kurzer Zeit hast du den UBS auf deinem Handy und kannst dir den Erhebungsbogen runterladen, den du von deinen Eltern ausfüllen und unterschreiben lassen musst. Damit gehst du dann zum Arzt.

Plakat Digitaler UBS

Flyer Digitaler UBS

Das Erklärvideo für Jugendliche zur Beantragung Digitaler UBS findest auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundes und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen: Ärztliche Untersuchung vor Ausbildung und Beschäftigung | Mit Menschen für Menschen. (mags.nrw) 

2. Solltest du Hilfe benötigen, dann geht das auch „analog“ – in der Stadtverwaltung.

  • Gehe zu deinem Einwohnermeldeamt. Hier beantragst du deinen UBS bei einer Mitarbeiterin im Bürgerservice.
  • Du musst nur deinen Personalausweis vorlegen und ein paar Daten (z.B. Ausbildungsbeginn) von dir mitteilen.
  • Der UBS wird dir dann ausgedruckt und gleichzeitig auch der Erhebungsbogen, den du von deinen Eltern ausfüllen und unterschreiben lassen musst. Damit gehst du dann zum Arzt.

Nach der Untersuchung beim Arzt bekommst du eine ärztliche Bescheinigung. Diese musst du dann bei deiner Arbeitgeberin bzw. deinem Arbeitgeber vorlegen.

Der UBS ist für dich kostenfrei.

Zusatzinfos:

Für die Untersuchung hast du freie Arztwahl.

Durch die Erstuntersuchung soll verhindert werden, dass du durch die Beschäftigung gesundheitlich oder entwicklungsmäßig gefährdet wirst.

Die Untersuchung muss vor dem Arbeitsbeginn erfolgen und die ärztliche Bescheinigung darf nicht älter als 14 Monate sein.

Nach Beschäftigungsbeginn folgt zwischen dem zehnten und zwölften Monat die erste Nachuntersuchung, sofern du weiterhin unter 18 bist.

Die Nachuntersuchung soll feststellen, ob sich die Beschäftigung auf deine Gesundheit ausgewirkt hat. Die Nachuntersuchung kann dann nach Ablauf jeden weiteren Jahres freiwillig wiederholt werden bis du 18 Jahre alt bist (weitere Nachuntersuchungen).

Auch gut zu wissen:

Du brauchst keine Untersuchung, wenn du eine geringfügige Beschäftigung beginnst oder wenn du nur kurze Zeit arbeitest (maximal 2 Monate). Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schülerpraktikum.

Die Untersuchungskosten zahlt das Land. Du musst nur den Untersuchungsberechtigungsschein beantragen und deinem Arzt aushändigen, damit dieser die Untersuchungskosten erstattet bekommt.