Was müssen Ausländer*innen bei einer Gewerbeanmeldung beachten?
EU – Bürger können sich gewerblich wie Inländer betätigen. Alle Ausländer, die nicht aus einem EU–Land stammen, benötigen in Ihrem Pass einen Aufenthaltsstatus, der eine selbst-ständige Tätigkeit gestattet. Die Gestattung einer selbstständigen Tätigkeit erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen. Zuständig hierfür ist die Ausländerbehörde des Kreises Euskirchen.
Ansprechpartner Ordnungsamt
Silvia Jambor
Fachbereich 4, Ordnungswesen und Bürgerservice
Tätigkeit: Fachbereichsleiterin Ordnungsamt und Bürgerservice
Raum: 014
Telefon: 02443 / 49-4400
E-Mail: s.jambor@mechernich.de