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„Hundehaufen“ sind zu beseitigen

Öffentliche Gehwege, städtische Anlagen oder Kinderspielplätze sind kein „Hundeklo“

Öffentliche Gehwege, städtische Anlagen oder Kinderspielplätze sind kein „Hundeklo“. Foto: Gabi Schoenemann/pixelio.de/pp/Agentur ProfiPress

Mechernich - Aus gegebenem Anlass möchte die Verwaltung erneut auf das Problem der Verunreinigungen durch Hundekot aufmerksam machen. Viele Bürger der Stadt Mechernich sind glückliche Besitzer eines Hundes, was sich häufig auch in aufzufindenden Hinterlassenschaften des Vierbeiners, sprich „Hundehaufen“ widerspiegelt.

Öffentliche Gehwege, städtische Anlagen oder Kinderspielplätze sind kein „Hundeklo“. Sollte der Hund doch einmal an ungeeigneter Stelle sein „Geschäft“ verrichten, hat der Hundehalter diese Hinterlassenschaften zu entsorgen.

Nach der in der Stadt Mechernich bestehenden Verordnung, sind die durch Hunde verursachten Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die geahndet werden kann.

pp/Agentur ProfiPress

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