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2020

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Mechernich, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden gemäß § 17 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Mechernich im Mechernicher Bürgerbrief, zugleich Amtsblatt für die Stadt Mechernich, vollzogen. Dies gilt auch, wenn durch Rechtsvorschriften ortsübliche Bekanntmachung vorgeschrieben ist.

Gemäß § 27 a des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen werden bekanntzumachende Inhalte zusätzlich
hier auf der Internetseite der Stadt Mechernich veröffentlicht.