Wasser-Verfügung verlängert
Mechernich/Kreis Euskirchen - Die Kreisverwaltung Euskirchen verlängert die im Juni erlassene Allgemeinverfügung, mit der die Wasserentnahme „aus oberirdischen Gewässern sonstiger Ordnung“ in Mechernich und dem ganzen Kreisgebiet untersagt wird – soweit diese im Rahmen des erlaubnisfreien Gemein-, Eigentümer- oder Anliegergebrauchs erfolgt.
Konkret verboten ist:
• das Entnehmen von Wasser mit fahrbaren Behältnissen,
• das Entnehmen von Wasser mit elektronischen oder motorbetriebenen Pumpen und/oder Saugvorrichtungen.
Ausgenommen bleiben lediglich Entnahmen zum Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen. Die Verfügung gilt bis einschließlich Montag, 30. November. „Eine frühere Aufhebung ist möglich, wenn es die Lage zulässt“, so die Kreisverwaltung.
Grund für die Maßnahme sind die immer noch niedrigen Wasserstände in den Fließgewässern infolge des niederschlagsarmen Frühjahrs und Sommers. Trotz einzelner Regenereignisse in den vergangenen Wochen ist die Wasserführung vieler Bäche und Flüsse weiterhin kritisch. Ziel der Verfügung sei „die ökologische Funktionsfähigkeit der Gewässer zu sichern und weitere Schäden für Tiere und Pflanzen zu vermeiden“.
Die Kreisverwaltung bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und um Mithilfe beim Schutz der heimischen Fließgewässer. Weitere Infos zur Allgemeinverfügung gibt´s unter https://www.kreis-euskirchen.de/aktuelles/bekanntmachungen/.






