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Pilzgenuss statt Bußgeldstress

Witterung lässt Steinpilze, Pfifferlinge und mehr sprießen – Regionalforstamt und Kreis erinnern an Zwei-Kilo-Grenze, Schutzgebiete und Rücksicht auf Wild

Nach den feuchtwarmen Tagen hat die Pilzsaison auch rund um Mechernich und im Kreis Euskirchen Fahrt aufgenommen. Geltende Regeln sollten Sammlerinnen und Sammler allerdings beachten. Symbolbild: Barbroforsberg/pixabay/pp/Agentur ProfiPress

Mechernich/Kreis Euskirchen – Der Duft von feuchtem Laub liegt in der Luft, zwischen Moos und Baumwurzeln schieben sich die ersten Pilzhüte aus dem Waldboden: Nach den feuchtwarmen Tagen hat die Pilzsaison auch rund um Mechernich und im Kreis Euskirchen Fahrt aufgenommen. Für viele Naturfreunde beginnt damit die Zeit ausgedehnter Waldspaziergänge und hoffentlich gut gefüllter Körbe.

Damit aus dem herbstlichen Pilzgenuss allerdings kein Bußgeldstress wird, erinnern das Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde und der Kreis Euskirchen an die geltenden Regeln. Denn längst nicht jeder Pilz darf gesammelt und nicht jede Waldfläche betreten werden. Während der Saison sollen deshalb auch Kontrollen in den betroffenen Gebieten stattfinden.

Höchstens zwei Kilo pro Tag

Grundsätzlich verbietet das Bundesnaturschutzgesetz die Entnahme besonders geschützter Arten aus der Natur. Für einige beliebte Speisepilze gibt es jedoch Ausnahmen. Dazu gehören Steinpilze, heimische Pfifferlingsarten, Brätlinge, Birkenpilze, Rotkappen, Morcheln und das Schweinsohr. Auch nicht besonders geschützte Arten wie Maronenröhrlinge und Hallimasch dürfen gesammelt werden.

Erlaubt ist allerdings nur eine Menge von höchstens zwei Kilogramm pro Person und Tag – und ausschließlich für den eigenen Bedarf. Gewerbliches Pilzesammeln ist grundsätzlich verboten. Alle anderen besonders geschützten Pilzarten müssen im Wald bleiben.

Ganz tabu ist das Sammeln im Nationalpark Eifel und Naturschutzgebieten. Auch Forstkulturen, junge und dicht bewachsene Waldflächen, Holzerntebereiche sowie ordnungsgemäß gesperrte Flächen dürfen nicht betreten werden. Gleiches gilt für forstwirtschaftliche, jagdliche, imkerliche und teichwirtschaftliche Anlagen.

Wer zur Pilzsuche aufbricht, sollte sein Fahrzeug auf einem ausgewiesenen Parkplatz abstellen. Das Fahren auf Waldwegen sowie das Parken im Wald und auf Waldwegen sind nicht gestattet. Hunde dürfen außerhalb der Wege nicht unangeleint mitgeführt werden. Besondere Vorsicht ist außerdem dort geboten, wo Holz eingeschlagen oder aufgearbeitet wird. Motorsägen, fallende Äste und schwere Forstmaschinen können für Waldbesucher lebensgefährlich werden. Absperrungen und Hinweisschilder sind deshalb unbedingt zu beachten.

Hirschbrunft beachten

Im Herbst überschneidet sich die Pilzsaison regelmäßig mit der Brunft des Rotwildes. Gerade dann braucht das Wild Rückzugsräume und möglichst viel Ruhe. Bestimmte Waldflächen werden deshalb zeitweise gesperrt und durch entsprechende Schilder gekennzeichnet.

In diesen Bereichen dürfen Pilzsuchende die Wege nicht verlassen. Die Wege selbst bleiben von solchen zeitlich begrenzten Sperrungen in der Regel unberührt, sofern die Beschilderung vor Ort nichts anderes vorgibt. Wer im Wald unterwegs ist, sollte deshalb aufmerksam auf die Hinweise achten und Rücksicht auf Tiere, Pflanzen und andere Waldbesucher nehmen.

Verstöße gegen die Schutz- und Betretungsregeln gelten als Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeldern geahndet werden. Vertreter der Unteren Naturschutzbehörde und des Regionalforstamtes haben für die Pilzsaison Kontrollen angekündigt. Fragen beantwortet das Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde telefonisch unter (0 24 86) 8 01 00. Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Euskirchen ist telefonisch unter (0 22 51) 1 59 64 erreichbar. Weitere Infos gibt´s unter www.kreis-euskirchen.de und www.wald-und-holz.nrw.de.

pp/Agentur ProfiPress

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