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Kreis setzt Quarantäne-Regel sofort um

Allgemein kann die Isolation nach sieben Tagen mit negativem PCR- oder Schnelltest aufgehoben werden, bei Schulkindern bereits nach fünf Tagen ¬- Geboosterte, „frisch“ doppelt Geimpfte, geimpft Genesene und „frisch“ Genesene sind davon ausgenommen

Im Kreis Euskirchen treten ab sofort neue Corona-Quarantäne-Verordnungen in Kraft, wie die Kreisverwaltung (Bild) mitteilt. Foto: Kreis Euskirchen/pp/Agentur ProfiPress

Mechernich/Kreis Euskirchen – Im Kreis Euskirchen werden neue Regelungen zur Corona-Quarantäne-Dauer sofort umgesetzt, das teilt Sprecher Sven Gnädig mit.

Allgemein gilt demnach ab sofort, dass eine Isolation oder Quarantäne nach sieben Tagen aufgehoben werden kann, allerdings nur, wenn ein negativer PCR- oder Schnelltest vorliegt. Für infizierte Personen in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern oder ähnlichen Einrichtungen kann die Isolation nach sieben Tagen ausschließlich mit einem negativen PCR-Test aufgehoben werden, allerdings erst, wenn diese zuvor mindestens 48 Stunden symptomfrei waren, so der Kreis.

Kinder und Jugendliche in Kitas und Schulen, die aufgrund eines Kontaktes in Quarantäne müssen, können nach fünf Tagen mit einem negativen PCR- oder Schnelltest aus der Quarantäne entlassen werden. Sollte keine Testung erfolgen, ist eine Entlassung aus der Isolation oder der Quarantäne erst nach zehn Tagen möglich. Folgende Kontaktpersonen müssen nicht in Quarantäne: Geboosterte, „frisch“ doppelt Geimpfte, geimpft Genesene und „frisch“ Genesene.

 

Schutz der kritischen Infrastruktur

 

Die neuen Regelungen solle vor allem dem Schutz der kritischen Infrastruktur dienen, so der Kreis und weiter: „Betroffene Personen, die ein Hinweisschreiben erhalten haben, aber noch keine Ordnungsverfügung, sind aufgefordert sich direkt an den neuen Vorgaben zu orientieren. Personen, die ab dem 12. Januar die Diagnose "Covid positiv" erhalten, oder einen Risikokontakt zu einem Infizierten hatten können sich ebenso an den nun geltenden Regelungen orientieren.“

Bürgerinnen und Bürger haben weiterhin die Möglichkeit, unter corona.kreis-euskirchen.de einen PCR-Testgutschein selbstständig zu generieren und damit einen PCR-Test an den drei bekannten PCR-Teststellen im Kreis Euskirchen zu erhalten. 

Die neuen Vorgaben waren vom Bundeskanzler und den Regierungschefs der Länder in einer Videoschaltkonferenz beschlossen aber noch nicht landesrechtlich umgesetzt worden, so der Kreis. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) habe sich daher am 11. Januar an die zuständigen Verwaltungen mit der Bitte gewandt, die Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz bereits jetzt umzusetzen. Dieser ist der Kreis Euskirchen damit gefolgt.

pp/Agentur ProfiPress

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