Faire Chance auf Teilhabe
Kreis Euskirchen – „Diversität ist, wenn man eingeladen wird. Inklusion ist, wenn man mittanzen darf.“ Mit diesen prägnanten Worten brachte Hildegard Fellbach-Vogt, Schwerbehinderten-Beauftragte im Rotkreuz-Kreisverband Euskirchen, die Bedeutung der frisch unterzeichneten Inklusionsvereinbarung auf den Punkt. Auf der Betriebsversammlung des Roten Kreuzes im Kreis Euskirchen stellte sie die Vereinbarung ihren Kollegen vor: „Sie ist ein maßgeschneidertes Regelwerk mit dem Ziel, Krankheiten vorzubeugen und eine individuelle Gestaltung des Arbeitsplatzes zu ermöglichen.“
Das Inklusionsteam, bestehend aus Hildegard Fellbach-Vogt, Kreisgeschäftsführer Rolf Klöcker und der Betriebsratsvorsitzenden Sabine Eschweiler hatte die Inklusionsvereinbarung einen Tag vor der Betriebsversammlung unterzeichnet. Zum 1. Oktober ist sie nun in Kraft getreten. „Die Inklusionsvereinbarung soll allen Menschen mit Behinderung – und diejenigen, die ihnen gleichgestellt sind – einen besonderen Rückhalt im Unternehmen geben“, so die Schwerbehinderten-Beauftragte.
DRK-Kreisgeschäftsführer Rolf Klöcker ist von dem Konzept überzeugt: „Inklusion ist für uns nicht nur eine Verpflichtung, sondern eine Überzeugung. Mit dieser Vereinbarung setzen wir ein klares Zeichen für Chancengleichheit, Respekt und die aktive Teilhabe aller Menschen. Vielfalt stärkt unser Unternehmen und macht uns gemeinsam erfolgreicher.“
Individuelle Unterstützung
Das Dokument hält schriftlich fest, in welchen Bereichen der Arbeitgeber besondere Rücksicht auf Menschen mit Behinderung nehmen möchte. Das fängt schon bei den Stellenausschreibungen an, die darauf hinweisen sollen: „Bewerbungen von Menschen mit Behinderung sind ausdrücklich erwünscht.“ Führungskräfte sollen außerdem regelmäßig zu den Themen Inklusion und Schwerbehindertenrecht geschult werden.
Ein wichtiger Punkt in der Vereinbarung betrifft die Arbeitsplatzgestaltung und Barrierefreiheit. Während der Arbeitsplatz möglichst individuell und unter Einbeziehung von ergonomischen Hilfsmitteln gestaltet werden soll, geht es bei Neubauten und Sanierungen vor allem darum, sie soweit es die Rahmenbedingungen erlauben, barrierefrei umzusetzen.
Den Rotkreuz-Beschäftigten steht darüber hinaus ein Eingliederungsmanagement zur Verfügung, das bei mehr als sechs Wochen Krankheitsdauer im Jahr Unterstützung anbietet, etwa bei der Beantragung einer medizinischen Rehabilitation. Hildegard Fellbach-Vogt: „Aus meiner Erfahrung als Schwerbehinderten-Beauftragte weiß ich: Jeder hat sein eigenes Päckchen zu tragen – aber niemand muss hier alleine klarkommen. Die Inklusionsvereinbarung ist ein weiterer Schritt dahin, jedem unserer Rotkreuz-Mitarbeiter die faire Chance auf Teilhabe und berufliche Entwicklung zu ermöglichen.“






