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Wasserentnahme untersagt

Zum Schutz von Fauna und Flora: Oberirdische Gewässer in Mechernich und dem Kreis Euskirchen dürfen bis Ende September nichtmehr angezapft werden

Die Kreisverwaltung Euskirchen untersagt die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern in Mechernich und dem gesamten Kreis bis einschließlich 30. September. Grund sind mögliche Gefahren für das Ökosystem. Archivbild: pp/Agentur ProfiPress

Mechernich/Kreis Euskirchen - Die Kreisverwaltung Euskirchen untersagt ab sofort per Allgemeinverfügung die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern in Mechernich und dem gesamten Kreis Euskirchen bis einschließlich Dienstag, 30. September. „Grund für diese Maßnahme sind die anhaltend niedrigen Wasserstände in den Fließgewässern des Kreisgebiets“, schreibt Wolfgang Andres von der Kreisverwaltung. 

Denn das niederschlagsarme Frühjahr und der trockene Sommer haben trotz vereinzelter Regenfälle im Juli zu einer besorgniserregenden Lage geführt: „Viele Bäche und Flüsse weisen aktuell kritisch geringe Wasserführungen auf.“ 

Verboten sind das Entnehmen von Wasser mit fahrbaren Behältnissen und mit elektrischen oder motorbetriebenen Pumpen und Saugvorrichtungen. Ausnahmen bestehen nur für das Tränken von Vieh und das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen. Eine frühere Aufhebung der Verfügung behält sich der Kreis vor, sollte sich die Situation entspannen.

Langfristige Schäden drohen

Die niedrigen Wasserstände gefährdeten die ökologische Funktionsfähigkeit der Gewässer massiv. Denn: Fische, Amphibien, Insekten und Pflanzen sind auf ein Mindestmaß an Wasser angewiesen – sinkt dieses unter ein kritisches Niveau, drohen langfristige Schäden für Flora und Fauna. Zudem kann es durch zu geringe Wasserstände zu einer Überhitzung und einem Sauerstoffmangel kommen, was weitere Belastungen für das Ökosystem zur Folge hätte.

„Mit der Allgemeinverfügung verfolgt der Kreis das Ziel, weitere ökologische Schäden zu verhindern und den Lebensraum vieler gefährdeter Arten zu erhalten“, so Andres weiter: „Die Maßnahme dient dem präventiven Gewässerschutz – insbesondere in Zeiten des Klimawandels mit häufiger auftretenden Trockenphasen.“

Weitere Informationen gibt es unter www.kreis-euskirchen.de/aktuelles/bekanntmachungen.

pp/Agentur ProfiPress

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