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Vorsichtshalber Ausweis beantragen

Wer bei der Hochwasserkatastrophe seinen Pass verloren hat, kann ihn jetzt vor dem Wahlsonntag (26. September) noch als vorläufiges Dokument beim Bürgerservice beantragen – Im Zweifel muss dieser als „Beweis“ für Identität vorgezeigt werden können

Bei der Bundestagswahl am Sonntag, 26. September, sollte im Zweifel der Ausweis im Wahllokal vorgezeigt werden können. Archivfoto: Kirsten Röder/pp/Agentur ProfiPress

Mechernich – Betroffene der Flutkatastrophe, die ihren Personalausweis verloren haben, sollten diesen rechtzeitig vor der Bundestagswahl am Sonntag, 26. September, beantragen, darauf weist das NRW-Innenministerium hin: „Sofern Betroffene den Verlust der Ausweispapiere erst kurz vor der Wahl anzeigen, werden Ersatzpapiere unter Umständen nicht mehr rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden können.“  

„Den Ausweis müssen die Wähler letztlich nur vorzeigen, wenn Zweifel über die Identität vorliegen. Meist sind bei uns die Menschen im Wahlbezirk aber persönlich bekannt oder können die Wahlbenachrichtigung vorzeigen“, erklärt Silvia Jambor, Leiterin des Mechernicher Ordnungsamtes.

Wer aber in der Sache sichergehen möchte, dem rät sie in den nächsten Tagen zum Bürgerservice im Rathaus zu kommen und einen vorläufigen Ausweis zu beantragen. Der könne sofort nach dem Antrag mitgenommen werden.

Wer noch einen Reisepass habe, könne auch den als „Beweis“ vorlegen. Für den Bürgerservice können auch auf www.mechernich.de Termine online vorher gebucht werden.

pp/Agentur ProfiPress

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