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„Vorfahrt für Mehrweg“

Abfallberatung des Kreises Euskirchen informiert über neue Mehrweg-Angebotspflicht im Rahmen der Kampagne „Vorfahrt für Mehrweg“ ab 1. Januar des nächsten Jahres

Mehrwegpflicht für Betriebe, die Speisen und Getränke "to go" anbieten ab nächstem Jahr: Rein rechnerisch werden in der Stadt Euskirchen pro viertel Stunde 57 Einwegbecher verbraucht. Diese Menge zeigte der „Walking Act“ Patrick Strohm für die Abfallberatung beim Euskirchener Knollenfest den Besuchern. Foto: Karin Beuke/Kreis Euskirchen/pp/Agentur ProfiPress

Kreis Euskirchen/Mechernich – Eine neue gesetzliche Regelung tritt zum 1. Januar des nächsten Jahres in Kraft: Und zwar die Mehrwegpflicht für Betriebe, die Speisen und Getränke "to go" anbieten.

Rein rechnerisch würden in der Stadt Euskirchen in einer Viertelstunde 57 Einwegbecher verbraucht. Diese wandern danach im besten Fall in den Müll - oder direkt in die Umwelt. „Das würde sich rasch ändern, wenn Betriebe und Bürger stärker Mehrwegangebote umsetzen und nutzen“, so die Abfallberatung des Kreises Euskirchen.

Verschiedene Größen – verschiedene Regeln

Unter bestimmten Bedingungen müssen Cafés, Imbisse, Restaurants, Tankstellen, Lebensmittelmärkte etc. ihrer Kundschaft dann ab nächstem Jahr zusätzlich zu den Einwegverpackungen auch Mehrwegverpackungen anbieten oder die von den Kunden mitgebrachten Behältnisse befüllen. Anbieter von Essen und Getränken zum Mitnehmen müssen zusätzlich zur Einwegverpackung aus Kunststoff eine Mehrwegalternative anbieten. Bei „Einweg-To-Go-Bechern“ gilt dies sogar unabhängig vom Verpackungsmaterial.

Große Betriebe sind dazu verpflichtet, eine Mehrwegverpackung im Betrieb vorzuhalten. Dazu zählen Betriebe, deren Verkaufsfläche 80 Quadratmeter überschreiten oder/und die mehr als fünf Beschäftigte haben. Sie können zusätzlich freiwillig anbieten, Waren auf Wunsch der Kundschaft in mitgebrachte Behälter abzufüllen.

Gut sichtbare und lesbare Informationen zu den Mehrwegverpackungen müssen die Betriebe dann anbringen, zum Beispiel auf Schildern, Plakaten und Online. „Die Mehrwegvariante darf der Einwegvariante gegenüber aber nicht schlechter dargestellt werden“, betont Abfallberaterin Karen Beuke: „Ebenfalls klar geregelt: Für Essen und Getränke in Einwegverpackungen dürfen keine Rabatte oder sonstige Vergünstigungen gegeben werden.“ Allerdings dürfe auf Mehrwegverpackungen ein Pfand erhoben werden.

Beuke: „Kleine Betriebe mit einer Verkaufsfläche von bis zu 80 Quadratmetern und maximal fünf Beschäftigten müssen dieser Angebotspflicht nicht nachkommen. Als Erleichterung muss der Kundschaft dann aber ermöglicht werden, die Speisen und Getränke in selbst mitgebrachte Gefäße zu befüllen“. Es bestehe dann die Pflicht, auf gut sichtbaren und lesbaren Informationstafeln darauf hinzuweisen.

Kreis-Abfallberatung steht zur Seite

Die Abfallberatung stehe allen davon betroffenen Betrieben im Kreis Euskirchen gerne beratend zur Seite. Außerdem haben die Firmen die Möglichkeit, sich im Kreishaus geeignete Mehrwegverpackungen von drei verschiedenen Mehrwegpoolsystemen anzuschauen. Dazu ist vorab eine Terminabsprache mit der Abfallberatung nötig. Eine Übersicht von weiteren Systemen unter www.esseninmehrweg.de zu finden.

Bei Fragen oder zwecks Beratungstermin kann man sich an die Abfallberatung telefonisch unter (02251) 15 530 oder per Mail unter abfallberatung@kreis-euskirchen.de wenden. Weiterer Infos gibt´s auch unter www.kreis-euskirchen.de/umwelt/abfall/mehrweg-to-go.php. Bei Fragen zum hygienischen Umgang mit Mehrwegbehältern, kann man sich an die Lebensmittelüberwachung des Kreises Euskirchen per Mail unter Veterinaeramt@kreis-euskirchen.de wenden.

pp/Agentur ProfiPress

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