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Soforthilfen jetzt beantragen!

200-Millionen-Euro-Paket der Landesregierung NRW für betroffene Bürger, Unternehmen, Gewerbetreibenden, Landwirten und Kommunen – Stadt Mechernich öffnet für Annahme der Anträge den Bürgerservice zusätzlich am Samstag, 24. Juli von 8 bis 12 Uhr

Am Samstag, den 24. Juli, ist der Bürgerservice der Stadt gesondert von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Dort können die nun genehmigten Soforthilfen für Bürger, die Opfer der Flut geworden sind, beantragt werden. Foto: Manfred Lang/pp/Agentur ProfiPress

Mechernich/Kreis Euskirchen - Die nordrhein-westfälische Regierung hat für die Betroffenen der Flutkatastrophe ein 200-Millionen-Euro-Maßnahmenpaket veröffentlicht, das unbürokratisch und schnell bei den Menschen, Unternehmen, Landwirten und Kommunen ankommen soll. Die Vordrucke können auf www.mechernich.de heruntergeladen oder bei der Stadtverwaltung abgeholt und dort auch direkt ausgefüllt werden.

„Die Anträge werden zeitnah geprüft und durch die Finanzbuchhaltung der Stadt schnellstmöglich ausgezahlt. Bitte achten Sie auf die Angabe einer korrekten Bankverbindung“, so Stefan Mannz, Teamleiter Finanzen im Rathaus. In Einzelfällen könne eine Prüfung der Betroffenheit und Bedürftigkeit vor Ort erfolgen.

 

„Bestmöglich unterstützen“

 

„Wir wollen unsere Bürgerinnen und Bürger bestmöglich bei der Beantragung der Soforthilfen unterstützen. Deshalb haben wir den Bürgerservice zusätzlich am morgigen Samstag (24. Juli) geöffnet. Dort nehmen wir die Annahme der Anträge auf Soforthilfe entgegen“, so Thomas Hambach, der Erste Beigeordnete der Stadt Mechernich. Der Bürgerservice der Stadt Mechernich im Rathaus-Erdgeschoss ist an diesem Tag von 8 bis 12 Uhr geöffnet.

Wer das nicht einrichten kann, sendet den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag entweder per Post an: Stadt Mechernich, Fachbereich 5, Bergstraße 1, 53894 Mechernich, per E-Mail an: info@mechernich.de oder gibt den ausgefüllten Antrag persönlich beim Bürgerservice im Erdgeschoss zu den üblichen Öffnungszeiten ab.

Mit den Soforthilfen sollen Bürgerinnen und Bürger unmittelbar unterstützt werden, die von existentieller Not betroffen sind. Zusätzlich zu einem Sockelbetrag von 1.500 Euro pro Haushalt stehen für jede weitere Person aus dem Haushalt 500 Euro bereit. Insgesamt werden an einen Haushalt maximal 3.500 Euro ausgezahlt. Unternehmen, Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige können maximal 5.000 Euro abrufen. Auch Landwirte und landwirtschaftliche Betriebe erhalten finanzielle Unterstützung.

Zu den Hilfsmaßnahmen hat die Landesregierung das Bürgertelefon „Fluthilfe“ eingerichtet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hotline beantworten grundsätzliche Fragen zum Verfahren. Die Hotline ist erreichbar unter (0211) 4684-4994 von Montag bis Freitag, jeweils von 8 bis 18 Uhr, sowie Samstag und Sonntag, jeweils 10 bis 16 Uhr.

pp/Agentur ProfiPress

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