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Skateranlage geschlossen

Beigeordneter Hambach: Shutdown auch für den Individualsport auf städtischen Sportanlagen in Mechernich – Selbst Joggen und Walken nur noch außerhalb von Sportstätten

Trübe wie das Wetter sind die Aussichten: Schulteamleiter Willi Göbbel (r.) und Grundschulhausmeister Ottmar Huppertz an der geschlossenen Skateboard-Anlage hinter der städtischen Katholischen Grundschule Mechernich. Foto: Manfred Lang/pp/Agentur ProfiPress

Wer die Anlage trotz Sperrung nutzen wollte, müsste mit Sanktionen rechnen. Foto: Manfred Lang/pp/Agentur ProfiPress

Grundschul-Hausmeister Ottmar Huppertz setzt die Sperrungsverfügung des Ersten Beigeordneten Thomas Hambach wegen des Covid-19-Shutdowns um. Foto: Manfred Lang/pp/Agentur ProfiPress

Mechernich – Der vorweihnachtliche Radikal-Lockdown wegen der Covid-19-Pandemie nimmt auch in der Stadt Mechernich Formen an. Für Mittwoch, 16. Dezember, teilte Erster Beigeordneter Thomas Hambach die Schließung der Sportanlagen, auch der viel genutzten Skateboard-Anlage hinter der Katholischen Grundschule Mechernich, mit.

Willi Göbbel, der Teamleiter Schulen bei der Stadtverwaltung Mechernich, überbrachte die Schließungsverfügung, Hausmeister Ottmar Huppertz setzte die Sperrung durch das Anbringen von Sperrschildern um.

 

Anlage ist akzeptiert und gut genutzt

 

Die Skateboard-Anlage Mechernich besitzt eine hohe Akzeptanz unter den Jugendlichen und jungen Erwachsenen der Kernstadt, so Huppertz. Sie wird reichlich genutzt, unter anderem auch von einem Verein, der auch einen Schlüssel für den direkten Zugang durch den eingezäunten Außenbereich der Grundschule besitzt.

„Ansonsten ist die Skateranlage von der Bruchgasse aus und von der Feytalstraße frei zugängig“, so Schulverantwortlicher Willi Göbbel. Die Aussetzung des Individualsports auch außerhalb geschlossener Räumlichkeiten ist vom Gesetzgeber einstweilen bis zum 10. Januar in Kraft.

In einer Corona-Mitteilung des Landes NRW vom 15. Dezember heißt es: „Sportarten wie Tennis, Walken, Joggen, Einzelgymnastik und Leichtathletik dürfen nun auch auf Sportanlagen im Freien nicht mehr ausgeübt werden. Beispielsweise Joggen und Radfahren bleibt in der Öffentlichkeit möglich, allerdings nicht mehr auf Sportanlagen.“

pp/Agentur ProfiPress

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