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Meisterstipendium: Jetzt bewerben!

Finanzielle Unterstützung für angehende Handwerksmeisterinnen und –meister auch aus Mechernich – Maximal 6.000 Euro

Der Kreis Euskirchen stellt erneut zwei Stipendien für angehende Fachkräfte aus Mechernich und den gesamten Kreis Euskirchen zur Verfügung. Symbolbild: KI/pp/Agentur ProfiPress

Mechernich/Kreis Euskirchen - Nach der Premiere vor zwei Jahren stellt der Kreis Euskirchen erneut zwei Stipendien für Fachkräfte zur Verfügung. Damit können angehende Handwerksmeisterinnen und –meister, auch aus Mechernich, finanziell unterstützt werden.

Landrat Markus Ramers würdigte in diesem Zusammenhang die Bedeutung handwerklicher Fähigkeiten: „Das Handwerk ist eine ganz wesentliche Säule unserer Wirtschaft im Kreis. Und im Meisterhandwerk liegt ein wichtiger Schlüssel für einen attraktiven Fachkräftestandort“.

Meisterinnen und Meister sind angesehene Spezialisten in Schlüsselpositionen, die Qualitäts-, Führungs- und Managementaufgaben in Betrieben übernehmen. „Sie genießen ein sehr hohes gesellschaftliches Ansehen“, so die Kreisverwaltung. In Deutschland gibt es allein im Handwerk mehr als 100 Berufe, in denen eine Weiterbildung absolviert werden kann. 

„Meisterinnen und Meister von morgen“

Mit den Stipendien möchte der Kreis einen Anreiz schaffen und die Fachkräfte von heute zu einer beruflichen Weiterqualifizierung motivieren, um zu den „Meisterinnen und Meistern von morgen“ zu werden. Dabei soll das Meisterstipendium begabte Talente fördern, die eine entsprechende Fort- oder Weiterbildung absolvieren und im Kreis Euskirchen ihren Wohnsitz haben.

Die Vergabe des Meisterstipendiums erfolgt für zwölf bis 36 Monate, je nachdem, ob die Weiterbildung berufsbegleitend oder in Vollzeit absolviert wird. Die finanzielle Ausstattung beläuft sich auf maximal 6.000 Euro.

Die Vergabe erfolgt im Laufe des vierten Quartals dieses Jahres. Anträge können in schriftlicher Form unter wirtschaftsfoerderung@kreis-euskirchen.de bis Montag, 20. Oktober, eingereicht werden: „Wer ein Stipendium in Anspruch nimmt, verpflichtet sich zu einer Anschlussbeschäftigung nach Beendigung der Weiterbildung im Kreisgebiet von mindestens fünf Jahren in einem Unternehmen oder einer Institution. Alternativ ist auch der Schritt in die Selbstständigkeit möglich.“

„Eine Meisterqualifikation zu erwerben und diese im Anschluss zielgerichtet in einem Unternehmen erfolgreich einzusetzen, schafft die Basis für erfolgreiche Betriebe am heimischen Wirtschaftsstandort im Kreis Euskirchen“, so Iris Poth. Die Wirtschaftsförderung stehe Interessierten und Antragstellenden gerne beratend zur Verfügung.

pp/Agentur ProfiPress

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