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Land unterstützt gebeutelte Vereine

Sonderprogramm „Heimat, Tradition und Brauchtum“ starte am 15. Juli –Von Corona-Pandemie betroffene Vereine können Zuschuss bis zu 15.000 Euro erhalten

Auch im Mechernicher Bergbaumuseum stand für zwei Monate der Betrieb still. Seit Mitte Mai können aber wieder Besucher vom Förderverein begrüßt werden. Foto: Steffi Tucholke/pp/Agentur ProfiPress

Mechernich – Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat das Sonderprogramm „Heimat, Tradition und Brauchtum“ zur Unterstützung von Vereinen und Verbänden während der Corona-Lage aufgelegt. Gemeinnützige Vereine oder Organisationen, die im Sinne ihrer satzungsgemäßen Aktivitäten den Bereichen Heimat, Tradition und Brauchtum zuzuordnen sind, sollen zur Überwindung eines durch die Corona-Krise verursachten existenzgefährdenden Liquiditätsengpasses beim Land einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 15.000 Euro beantragen können. Die Unterstützung richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf.

Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, erklärt: „Gerade jetzt in der Krise zeigt sich die Stärke des Ehrenamts in Nordrhein-Westfalen.“ Vielen Vereine nutzten ihre Strukturen, um Nachbarschaftshilfen und Einkäufe zu organisieren. „In Nordrhein-Westfalen engagieren sich rund sechs Millionen Menschen unentgeltlich und freiwillig für unser Gemeinwohl.  Dieses Engagement findet vor Ort statt: im Stadtteil, in der Nachbarschaft, im Dorf.“

Scharrenbach ergänzt, dass nicht wenige Vereine durch die Pandemie in Schwierigkeiten gerieten. Großveranstaltungen seien verboten, Einnahmen brechen weg, das klassische Vereinsleben ruhe größtenteils. Gleichzeitig blieben die Vereine auf Kosten sitzen, denn Vereinsheime müssten unterhalten, Mieten entrichtet und andere Fixkosten getragen werden. „Genau da setzt das Sonderprogramm der Landesregierung an. Traditionsvereine können vorbehaltlich der Beschlussfassung des Landtags einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 15.000 Euro beantragen“, so die Ministerin.

Voraussetzung für die Gewährung der Sonderhilfe ist die Vermeidung eines durch die Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpasses, der zu einer Existenzgefährdung in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnte. Die existenzbedrohende wirtschaftliche Lage und/oder der finanzielle Engpass muss aufgrund des Wegfalls von Einnahmen und/oder nicht zu verhindernden Ausgaben durch die Corona-Pandemie eingetreten sein.

Zur Veranschaulichung nennt das Ministerium folgendes Beispiel: Vereine erzielen mit der Durchführung von Festen oder durch zeitweise Vermietung oder durch Eintrittsgelder in der Zeit zwischen März und August regelmäßig Erlöse, die zur Deckung laufender Kosten zwingend erforderlich sind. Kann der Wegfall dieser Erlöse aufgrund der Corona-Pandemie nicht ausgeglichen werden, kann der Betrag gefördert werden, der zur Deckung unvermeidlicher laufenden Kosten erforderlich ist.

Insgesamt stellt das Land NRW Finanzmittel über 23 Millionen Euro aus dem NRW-Rettungsschirm für das Programm „Heimat, Tradition und Brauchtum“ zur Verfügung. Weitere Informationen zum Sonderprogramm, auch darüber, wie die Anträge ab dem 15. Juli zu stellen sind, finden Vereinsvertreter auf www.mhkbg.nrw.

pp/Agentur ProfiPress

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