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Kreisdrohne im hoheitlichen Einsatz

Kreisverwaltung setzt Drohnen ein – Aktuell wird auch das Stadtgebiet Mechernich beflogen – Luftbilder dienen als Grundlage für „Amtliche Basiskarte“, werden aber auch bei der Straßenplanung sowie zur Dokumentation von Schadensereignissen eingesetzt

Sind gerade im Stadtgebiet von Mechernich im Einsatz: Die beiden Kreismitarbeiter André Geißler (links) und Andreas Axmacher mit einer Drohne. Foto: Kreisverwaltung/pp/Agentur ProfiPress

Mechernich/Kreis Euskirchen – Schon länger setzt die Kreisverwaltung Euskirchen bei bestimmten Tätigkeiten auf „Luftunterstützung“ durch eine Drohne. „Diese Hightech-Geräte erleichtern uns in vielen Fällen die Arbeit“, sagt Landrat Günter Rosenke. Bei den Bürgerinnen und Bürgern gibt es allerdings immer mal wieder Irritationen und Nachfragen. Wer fliegt da über mein Grundstück? Was wird da ausgekundschaftet?

„Diese Rückfragen sind absolut nachvollziehbar“, betont Rosenke. Er gibt aber auch gleich Entwarnung. Die Kreisverwaltung setzt die Drohne im Bereich der Themenfelder Bauen, Umwelt, Planung und Vermessung ein. Überwiegend werden damit aktuelle Luftbilder als Grundlage für die Erfassung und Fortführung der „Amtlichen Basiskarte“ (ehemals „Deutsche Grundkarte“) erzeugt. Hierzu werden ganze Ortslagen - aktuell im Stadtgebiet Mechernich - beflogen.

 

Flüge werden vorab gemeldet

 

Die digitalen Luftbilder werden auch bei der Straßenplanung mit Ableitung von 3D-Modellen, der Flächennutzungserfassung und zur Dokumentation von Schadensereignissen eingesetzt. Inspektions- und Wartungsarbeiten bei besonders schwer zugänglichen Objekten wie z.B. bei stark befahrenen Straßen, Windkraftanlagen oder Brücken können mit der Drohne effektiv unterstützt werden. „Dies verringert den Aufwand und erhöht die Sicherheit des Personals“, so Rosenke, der betont, dass die „Kreisdrohne“ nur für hoheitliche Belange eingesetzt wird. Die Flüge werden vorab den jeweiligen Ordnungsämtern und der Polizei gemeldet. Außerdem können die Kreismitarbeiter sich per Dienstausweis legitimieren.

Einen weiteren wichtigen Aspekt ergänzt Robert Rang, der Abteilungsleiter Geo-Information, Vermessung und Kataster: „Die Luftbilder sind vom Zugriff Dritter ausgeschlossen. Die Wahrung der Privatsphäre der Bürger hat für uns höchste Priorität. Nach einer ausschließlich behördeninternen Auswertung werden alle Bilder gelöscht.“

pp/Agentur ProfiPress

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