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Kirche braucht Kandidaten

Aufruf zu den Kirchenvorstandswahlen im November und erstmals auch zur Wahl eines Rates für den neu definierten „Pastoralen Raum“

Ziemlich erfreulich war die Resonanz auf die ersten Zusammenkünfte so genannter „Orte von Kirche“, die den neuen „Pastoralen Raum St. Barbara Mechernich“ bilden. Im Spätherbst sind Wahlen zu den Kirchenvorständen und einem seelsorgerisch beratenden Rat dieses Raumes. Archivfoto: Manfred Lang/pp/Agentur ProfiPress

Mechernich – Der „Pastorale Raum St. Barbara Mechernich“ sucht Kandidaten für die Kirchenvorstandswahlen Anfang November. Interessierte Mitchristen, die finanzielle Verantwortung für die einzelnen Ortsgemeinden übernehmen möchten, können sich mit dem Pfarrbüro, Weierstraße 80, in Mechernich (Tel. 0 24 43/ 86 40) oder direkt mit dem Leitenden Pfarrer Erik Pühringer (Tel. 0 24 43/ 23 18; Mail erik-puehringer@st-johannes-mechernich.de) in Verbindung setzen.

Offen ist zurzeit noch, ob jede Pfarre einen eigenen Kirchenvorstand bildet oder einen sogenannten Ortsausschuss, der je einen Vertreter im Gesamtkirchenvorstand hat. Erstmals dürfen wahlberechtigte Katholiken ab 16 Jahren auf Antrag auch in einer anderen als ihrer Wohnortgemeinde ihre Stimme abgeben. Die Kandidaten müssen mindestens 18 und höchstens 75 Jahre alt sein. Die Wahlperiode beträgt vier Jahre.

Im Mai-Pfarrboten beschreibt Pfarrer Erik Pühringer die Aufgaben der Kirchenvorstände so: „Der Ortsausschuss kümmert sich um die finanziellen Belange des Ortes oder der bisherigen Kirchengemeinde. Wenn etwas zu erledigen oder zu reparieren ist, informiert und berät er den Kirchenvorstand. Ansonsten schaut er nach dem Rechten in der Kirche (und in den Kapellen) und kann im Auftrag des Kirchenvorstands die Kollekten durchführen. Finanzielle Entscheidungen trifft der Ortsausschuss nicht, es sei denn, der Kirchenvorstand hat die Entscheidung delegiert.“

Ortsgemeinden und Gruppierungen

Mit den Wahlen zum Kirchenvorstand sollen auch Wahlen für den neuen Rat des Pastoralen Raumes stattfinden. Der berät das Seelsorgeteam in seelsorgerischen und liturgischen Fragen. Eine Wahlordnung existiert für diese neue Form von „Pfarrgemeinderat“ noch nicht. Die Hauptamtlichen wünschen sich mindestens eine/n Vertreter/in ab 18 Jahre für die neu definierten „Orte von Kirche“. Das sind nicht mehr nur die örtlichen Pfarr- und Kapellengemeinden, sondern auch Gemeinschaften und Gruppierungen wie Communio, Caritas, Kolping, Zeltlager, Eine-Welt-Kreis, Jugendgruppe und so weiter.

Erik Pühringer: „Die Vollversammlung des Pastoralen Raumes trifft sich ein- bis zweimal pro Jahr. Darüber hinaus kümmert sich der Vertreter oder die Vertreterin um das Netzwerk der Orte von Kirche im eigenen territorialen Ort von Kirche, in der ehemalige Pfarrgemeinde. Dazu rufen er oder sie die anderen thematischen Orte von Kirche zusammen und überlegen mit ihnen gemeinsam, wie das kirchliche Leben in diesem Ort gestaltet werden könnte.“

pp/Agentur ProfiPress

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