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Jetzt: Führerscheine aus 2002 bis 2004

Umtausch: Jahrgänge vor 1953 müssen erst bis 19. Januar 2033 tauschen - Fehlinformationen sorgen aktuell für unnötige Terminbuchungen

Nun sind Inhaberinnen und Inhaber von Kartenführerscheinen mit Ausstellungsdatum 2002 bis 2004 aufgerufen, ihren Führerschein umzutauschen. Jahrgänge vor 1953 müssen erst bis Januar 2033 tauschen. Archivbild: pp/Agentur ProfiPress

Mechernich/Kreis Euskirchen – Die Umtauschfrist für Kartenführerscheine, die in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt wurden, ist beendet. Nun sind Inhaberinnen und Inhaber von Kartenführerscheinen mit Ausstellungsdatum 2002 bis 2004 aufgerufen, ihren Führerschein umzutauschen. Das Ausstellungsdatum ist auf dem Kartenführerschein vorne unter der Nummer 4a zu finden.

„Der Umtausch betrifft nicht alle Personen“, betont Renee Blumenthal, Leiter der Führerscheinstelle beim Kreis Euskirchen.  „Wie bei den alten Papierführerscheinen in Grau oder Rosa gilt auch bei Kartenführerscheinen: Wer vor 1953 geboren wurde, muss nicht zur aktuellen Frist umtauschen. Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber mit Geburtsjahr vor 1953 müssen ihren Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen – unabhängig vom Ausstellungsjahr oder der Art des Führerscheins.“

Viele Falschinformationen

Aktuell herrscht in der Führerscheinstelle Hochbetrieb. Grund sind laut Blumenthal falsche Informationen: „Viele Bürgerinnen und Bürger kommen zu uns, obwohl sie noch nicht an der Reihe sind. Das bindet personelle Kapazitäten und führt dazu, dass Menschen mit dringenderen Anliegen keine Termine erhalten oder lange warten müssen.“ Aktuell haben rund drei Viertel der gebuchten Termine in der Führerscheinstelle einen Bezug zum Führerschein-Umtausch. Allein diese Woche sind bis Donnerstag bereits über 340 Anträge per Post eingegangen.

Alle Führerscheine, die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahre gültig und müssen anschließend – ähnlich wie der Personalausweis – regelmäßig erneuert werden. Diese Führerscheine sind mit einem Ablaufdatum versehen, das man unter der Ziffer 4b auf dem Führerschein findet. Hier gibt es keinen festen Stichtag. Das bedeutet auch: Wer sehr früh tauscht, muss entsprechend früher erneut tauschen.

Wer seinen Führerschein tauschen muss, hat grundsätzlich zwei Möglichkeiten: entweder persönlich mit vorheriger Online-Terminreservierung oder durch Übersendung der Antragsunterlagen per Post. Terminbuchung, Antragsformulare und weitere Informationen sind unter www.kreis-euskirchen.de (Suchbegriff: „Führerscheinumtausch“) möglich. Aktuell kann der Führerscheintausch aus technischen Gründen noch nicht online erledigt werden.

„Bitte tauschen Sie Ihren Führerschein nur dann, wenn Sie tatsächlich an der Reihe sind“, so der Appell von Renee Blumenthal: „Wenn Sie dran sind und umtauschen müssen, warten Sie bitte nicht bis kurz vor Ablauf der Frist. Beantragen Sie den Umtausch idealerweise sechs bis neun Monate vor dem jeweiligen Stichtag.“

pp/Agentur ProfiPress

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