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Infos zur Briefwahl

Wer am 14. September nicht ins Wahllokal kann, hat auch kurz vor der Wahl noch mehrere Möglichkeiten, seine Stimmen für die Kommunalwahlen abzugeben

Beim Bürgerservice im Mechernicher Rathaus ist der Briefwahldienst angesiedelt: Anke Eckstein (l.), Helga Müller sowie weitere Kolleginnen und Kollegen helfen bei Anliegen rund um die Briefwahl. Foto: Kerstin Rottland/pp/Agentur ProfiPress

Mechernich – Der 14. September rückt näher: Dann haben die Menschen im Stadtgebiet Mechernich die Wahl – und zwar gleich mehrfach. Bürgermeister, Stadtrat, Landrätin oder Landrat und Kreistag werden neu gewählt. Doch nicht jeder kann oder möchte an diesem Sonntag persönlich ins Wahllokal gehen. Kein Problem: Die Stimme kann bequem schon vorher abgegeben werden – per Briefwahl.

Wer Briefwahl bereits beantragt hat, ist dringend aufgerufen, seine Unterlagen zeitnah zur Post zu bringen. Wer sicher gehen möchte, dass die Wahlzettel rechtzeitig ankommen, kann diese auch im Rathaus abgeben. Beim dortigen Briefwahldienst im Bürgerservice im Erdgeschoss des Rathauses, Bergstraße 1, ist es in den nächsten Tagen noch möglich, seine Unterlagen mitzunehmen oder sofort an Ort und Stelle zu wählen. Geöffnet ist der Briefwahldienst täglich von 8.30 bis 12.30 Uhr, donnerstags zusätzlich von 14 bis 18 Uhr sowie freitags von 14 bis 16 Uhr (am Freitag vor der Wahl, 12. September, ist die Beantragung nur noch bis 15 Uhr möglich). Wichtig ist, dass man seinen Personalausweis oder Reisepass mitbringt.

Besondere Ausnahmefälle

Falls ein beantragter Wahlschein nicht angekommen oder verloren gegangen ist, kann der wahlberechtigten Person noch bis Samstag, 13. September, 12 Uhr ein neuer Wahlschein ausgestellt werden. In bestimmten Ausnahmefällen – insbesondere bei einer plötzlichen, nachgewiesenen Erkrankung, die den Gang ins Wahllokal unmöglich oder unzumutbar macht – ist die Ausstellung eines Wahlscheins sogar noch bis Sonntag, 14. September, 15 Uhr möglich.

Damit die Stimme gezählt wird, muss der rote Wahlbrief rechtzeitig wieder bei der Stadt eingehen. Am sichersten ist es, ihn spätestens am Donnerstag, 11. September, in den Postkasten zu werfen. Die Rücksendung ist innerhalb Deutschlands portofrei. Wer möchte, kann seinen Wahlbrief auch direkt im Rathaus abgeben. Berücksichtigt werden nur Wahlbriefe, die bei der Stadtverwaltung am Wahlsonntag bis 16 Uhr eingegangen sind.

Und so funktioniert es: Die ausgefüllten Stimmzettel werden in den blauen Stimmzettelumschlag gesteckt und verschlossen. Zusammen mit dem unterschriebenen Wahlschein kommt dieser in den roten Wahlbriefumschlag. Sollte bei der Bürgermeister- oder Landratswahl niemand die absolute Mehrheit erreichen, kommt es am 28. September zu einer Stichwahl. Auch hierfür können Briefwahlunterlagen beantragt werden. Wer bereits bei der Hauptwahl einen entsprechenden Hinweis im Antrag vermerkt hat, bekommt die Unterlagen automatisch.

Barrierefrei wählen

Auch für blinde und sehbehinderte Menschen gibt es Unterstützung: Sie können ein Wahlhilfepaket mit Schablone und einer Informations-CD beim Blinden- und Sehbehindertenverband Nordrhein anfordern (Telefon 02159/9655-0, E-Mail info@bsv-nordrhein.de). Über die Telefonnummer 0800 000 9671 lassen sich zudem nach Eingabe von Postleitzahl und Stimmbezirksnummer – diese ist auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt oder beim Wahlamt zu erfragen – die Inhalte der Stimmzettel anhören. Weitere Informationen finden sich online unter www.bsvw.org/kommunalwahl-barrierefrei.html.

Weitere Informationen stellt die Stadt Mechernich online unter www.mechernich.de bereit. Am Wahlabend werden dort ab 18 Uhr im Ratssaal der Stadtverwaltung Mechernich (Raum 205, 2. Obergeschoss) die aktuellen Ergebnisse der Kommunalwahlen 2025 für die Stadt Mechernich präsentiert.

pp/Agentur ProfiPress

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