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Information für alle Stadtwerke-Kunden

Absenkung der Umsatzsteuer für den Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2020

Foto: Thomas Schmitz/pp/Agentur ProfiPress

Mechernich – Kunden der Stadtwerke Mechernich erhalten nach derzeitiger Rechtslage für die Wasserlieferung des Jahres 2020 den gesenkten Steuersatz in Höhe von fünf Prozent. Wie die Stadtwerke mitteilen, ist für die Bestimmung des Umsatzsteuersatzes bei Wasserlieferungen der Ablesezeitraum von Bedeutung. Laut Paragraf 12 Absatz 2 der Beitrags- und Gebührensatzung der Stadtwerke Mechernich ist der Ablesezeitpunkt der 31. Dezember eines Jahres. Ausgenommen sind Altkunden bei einem Eigentumswechsel.

Aus Vereinfachungsgründen werden keine neuen Wasser-Vorauszahlungsbescheide für das Jahr 2020 (Abrechnung erfolgte mit dem Steuersatz sieben Prozent) erstellt. Dabei handeln die Stadtwerke auf Empfehlung eines Schreibens des Bundesfinanzministeriums vom 30. Juni 2020 (III C 2 – S 7030/20/10009). Mit der Jahresabrechnung zum 31. Dezember 2020, die voraussichtlich im Januar/Februar 2021 durchgeführt wird, wird der verminderte Steuersatz von fünf Prozent berücksichtigt und die während des Jahres mit den Vorauszahlungen zu viel gezahlte Umsatzsteuer (zwei Prozent) zurückerstattet oder verrechnet. Firmenkunden können weiterhin bei den Wasser-Vorauszahlungen sieben Prozent Vorsteuer in ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung angeben, das wird laut Kenntnisstand der Stadtwerke von den Finanzämtern akzeptiert. Die Vorsteuer wird dann ebenfalls mit der Wasser-Jahresabrechnung glattgezogen.

Eine Ablesung und Meldung des Zählerstandes zum 30. Juni 2020 war somit nicht erforderlich. Wenn sich die Rechtslage in den nächsten Monaten ändern sollte, werden wir Sie informieren und eventuell getätigte fotografische Nachweise ihres Zählerstandes zum 30. Juni 2020 natürlich akzeptieren.

pp/Agentur ProfiPress

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