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Hinweis der Stadtwerke

Küchenrolle, Taschentücher und (Baby-)Feuchttücher sind kein Toilettenpapierersatz.

Küchenrolle, Taschentücher und (Baby-)Feuchttücher gehören nicht in die Toilette! Foto: Steffi Tucholke/pp/Agentur ProfiPress

Da Toilettenpapier in Zeiten der Corona-Krise beinahe schon zu einem Luxusgut geworden ist und die Regale in den deutschen Supermärkten häufig leer gefegt sind, wird nach Alternativen gesucht. Küchenrollen, Taschentücher und Feuchttücher gibt es fast überall problemlos zu kaufen, und so greifen viele zu dieser „Alternative“. Sie sind allerdings kein geeigneter Ersatz für Toilettenpapier!

Küchenrolle, Taschentücher und (Baby-)Feuchttücher haben aufgrund ihrer unterschiedlichen Anforderungen andere Eigenschaften und Zusammensetzungen als Toilettenpapier. Herkömmliches Toilettenpapier ist darauf ausgelegt, im Wasser schnell zu zerfasern.

Küchenrollen und Taschentücher sind im nassen Zustand deutlich fester. Diese Produkte überstehen teilweise sogar problemlos einen Waschgang in der Waschmaschine. Beim Abwassertransport beziehungsweise der Abwasserbehandlung können sie dadurch zu Verstopfungen in den Leitungen führen oder diese begünstigen. Deswegen dürfen diese Produkte auch nicht in die Toilette, sondern gehören in die Restmülltonne.

Bitte bedenken Sie, dass aufgrund allgemeiner Erfahrungen in den meisten Fällen die Verstopfung bedingt durch den kleinen Durchmesser der eigenen Abwasseranlage/-leitung entsteht. Das ist dann richtig ärgerlich, und ob dann kurzfristig eine Firma zur Beseitigung der Verstopfung gefunden werden kann, ist in der jetzigen Zeit äußerst fraglich.

Auf die Problematik insbesondere von Feuchttüchern und Babyfeuchttüchern wurde unsererseits schon früher im Bürgerbrief und auf der Webseite der Stadt Mechernich hingewiesen. Diese sind zum Teil sogar aus synthetischen Fasern oder natürlichen Textilfasern. Sie lösen sich im Wasser nicht auf und setzen dort, wo das Abwasser gepumpt werden muss, die Pumpen außer Betrieb. Irgendwann führt dann auch eine Verstopfung im Hauptkanal dazu, dass das Abwasser Ihres Hauses nicht mehr abfließt.

Leider müssen wir an dieser Stelle eindringlich darauf hinweisen, dass eine Abfallentsorgung über die Toilette rechtlich verboten ist und im Rahmen der Entwässerungssatzung auch ein Ordnungsgeld nach sich ziehen kann.

DESHALB: Küchenrolle, Taschentücher und (Baby-)Feuchttücher gehören nicht in die Toilette!!!

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