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„Geflügelpest“ bestätigt

Bei verendetem Kranich wurde das Virus nachgewiesen - „Aufstallung“ wird dringend empfohlen

Im Kreis Euskirchen wurde die „Geflügelpest“ bestätigt. Betreiber von privaten und gewerblichen Geflügel- und Vogelhaltungen, auch aus Mechernich, sollen deswegen wichtige Sicherheitsmaßnahmen einhalten. Archivbild: Manfred Lang/pp/Agentur ProfiPress

Mechernich/Kreis Euskirchen - Bei einem in Zülpich-Füssenich verendet aufgefundenen Kranich wurde die „Geflügelpest“ nachgewiesen – ein hochpathogenes aviäres Influenza-Virus (HPAI) des Subtyps H5N1. Festgestellt hatte dies das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI).

„Wir rufen alle Geflügelhalter nochmals eindringlich zu erhöhter Vorsicht auf“, sagt Dr. Reinhard Klaas, Leiter des Kreis-Veterinäramtes: „Es muss jederzeit mit weiteren Fällen gerechnet werden.“ Ein weiterer Geflügelpest-Verdachtsfall, ein verendet aufgefundener Kranich aus dem Stadtgebiet Euskirchen, werde derzeit noch am nationalen Referenzlabor untersucht. „Oberste Priorität“ habe „der Schutz gehaltener Vögel, durch die Vermeidung einer Einschleppung der Geflügelpest in private und gewerbliche Geflügelhaltungen“. 

„Deshalb müssen alle Betreiber von privaten und gewerblichen Geflügel- und Vogelhaltungen bereits im Vorfeld dafür Sorge zu tragen, eine Einschleppung in die Bestände zu verhindern. Das gilt auch für Kleinsthaltungen mit nur wenigen Tieren“, so Dr. Klaas.

Sicherheitsmaßnahmen

Hierzu weist das Veterinäramt der Kreisverwaltung Euskirchen nochmals auf die Bedeutung der „konsequenten Einhaltung der geltenden Biosicherheitsmaßnahmen“ hin:
• Fütterung nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen.

• Futter, Einstreu und Geräte wildvogelsicher lagern.
• Tränken ausschließlich mit frischem Leitungswasser – kein Oberflächenwasser verwenden.
• Keine Speisereste, Eierschalen oder Grünfutter von Wiesen und Äckern verfüttern.
• Verwendung von stalleigener Kleidung und Schuhwerk, Trennung von Stall- und Straßenkleidung.
• Regelmäßige Reinigung und Desinfektion aller Gerätschaften.
• Schadnagerbekämpfung konsequent durchführen.
• Quarantäne für neu zugekaufte Tiere einhalten.
• Zugänge zur Geflügelhaltung vor unbefugtem Betreten sichern.
• Einrichtung von Desinfektionsmöglichkeiten für Hände und Schuhe an Stalleingängen

Alle Geflügelhalter – unabhängig von der Tierzahl und der Art der Haltung – sind verpflichtet, ihre Geflügelhaltung beim Veterinäramt und der Tierseuchenkasse NRW (Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen - Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen) anzumelden.

Verendete Tiere melden

Das Veterinäramt Euskirchen beobachtet die Lage und passt die Präventionsmaßnahmen – in enger Abstimmung mit den Nachbarkreisen - laufend an die aktuelle Seuchenlage an. Nach derzeitigem Sachstand wird eine Aufstallung, also die konsequente Stallhaltung von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltener Vögel - dringend empfohlen. 

Um einen eventuellen Eintrag der Geflügelpest möglichst frühzeitig zu erkennen, wird die Bevölkerung gebeten, verendet aufgefundene Zug- und/oder Wasservögel dem Veterinäramt telefonisch unter der Nummer (0 22 51) 1 52 50 oder per Mail unter veterinaeramt@kreis-euskirchen.de zu melden. Dabei solle man den möglichst genauen Fundort (GPS-Daten) und die Art des Vogels anzugeben. „Tote oder kranke Wildvögel sollten nicht angefasst oder mitgenommen werden!“

Die Geflügelpest ist eine tödlich verlaufende Erkrankung von Vögeln, unter der besonders Hühner und Puten leiden. Weitere Informationen finden sich unter www.fli.de. Aufgrund der intensiven Zugaktivität von Kranichen und anderen Wildvögeln ist derzeit mit einer weiteren Ausbreitung der Infektion in der Wildvogelpopulation zu rechnen. Deshalb stuft das nationale Referenzlabor (Friedrich-Loeffler-Institut FLI) das Risiko für Ausbrüche der Geflügelpest in Geflügelhaltungen derzeit als hoch ein.

pp/Agentur ProfiPress
 

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