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Führerschein tauschen

Wer noch einen Pappführerschein besitzt und zwischen 1953 und 1958 geboren wurde, muss diesen bis zum 19. Januar 2022 tauschen – Informationen zum Antragsverfahren auf www.kreis-euskirchen.de

In den kommenden Jahren müssen in Deutschland rund 43 Millionen Führerscheine getauscht werden. Im Kreis Euskirchen betrifft es rund 120.000 Pappführerschein-Inhaber. Der Umtausch erfolgt nach einem festgelegten Stufenplan. Foto: Rainer Sturm/pixelio.de/pp/Agentur ProfiPress

Mechernich/Kreis Euskirchen - Ein Mammutprojekt: In den kommenden Jahren müssen in Deutschland rund 43 Millionen Führerscheine umgetauscht werden. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie zur Einführung eines einheitlichen, fälschungssicheren Führerscheins.

„Das betrifft natürlich auch die Autofahrer im Kreis Euskirchen. Hier müssen nach Angaben des Straßenverkehrsamtes bis 2033 rund 120.000 Führerscheine ausgetauscht werden, 90 Prozent der erwachsenen Bürgerinnen und Bürger sind betroffen“, teilt der Kreis Euskirchen mit. In der Praxis funktioniere das nach einem Stufenplan: Je nach Geburtsjahr/ Ausstellungsjahr des Führerscheins gelten bestimmte Fristen, bis zu denen der Umtausch erledigt sein muss.

Die erste Umtauschfrist endet am 19. Januar 2022. „Sofern Sie bereits einen Führerschein im Scheckkartenformat (Kartenführerschein) besitzen, können Sie diesen, unabhängig vom Geburtsjahr, bis zum 19. Januar 2026 weiter nutzen. Ein Umtausch ist bis dahin nicht notwendig“, sagt Renee Blumenthal, der Leiter der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung: „Wer aber einen älteren Führerschein (rosa / graue Pappe) besitzt und zwischen 1953 und 1958 geboren wurden, ist aufgerufen, den Führerschein bis zum 19. Januar 2022 zu tauschen.“

Weitere Informationen zum Antragsverfahren gibt es auf der Homepage des Kreises Euskirchen: www.kreis-euskirchen.de/buergerservice/strassenverkehr/eu-kartenfuehrerschein.php#allgemeine-informationen

Bei den Geburtenjahrgängen 1959 bis 1964 gelte die Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2023, für die Geburtenjahrgänge 1965 bis 1970 bis zum 19. Januar 2024 und für die Geburtenjahrgänge 1971 oder später gilt die Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2025, so der Kreis. Die Geburtenjahrgänge vor 1953 müssen demnach ihren Führerschein erst zum 19. Januar 2033 tauschen.

pp/Agentur ProfiPress

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