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Freie Termine bei Flutopferberatung

Erster Beratungstag von Stadtverwaltung Mechernich und Arbeiter-Samariter-Bund Nordrhein-Westfalen (ASB) am Mittwoch in der Kommerner Bürgerhalle war ausgebucht

Der Kommerner Ortsbürgermeister Rolf Jaeck begrüßte die Rechtsanwältin Andrea Edelhoff, Fachanwältin für Versicherungsrecht, zur kostenlosen Rechtsberatung für Flutopfer in der Kommerner Bürgerhalle. Foto: Ralf Claßen/Stadt/pp/Agentur ProfiPress

Dezernent Ralf Claßen von der Stadtverwaltung Mechernich überreichte der Anwältin Andrea Edelhoff beim ersten Beratungstag am Mittwoch ein Buchgeschenk. Sie berät in einem zweiten Schwung am Mittwoch, 23. März, weitere Flutopfer in der Kommerner Bürgerhalle. Foto: Rolf Jaeck/Stadt/pp/Agentur ProfiPress

Mechernich-Kommern – Ausgebucht waren alle Termine der Flutopfer-Rechtsberatung, die die Stadt Mechernich zusammen mit dem Arbeiter-Samariter-Bund Nordrhein-Westfalen (ASB) für den 17. März organisiert hatte. Ortsbürgermeister Rolf Jaeck begrüßte dazu die Rechtsanwältin Andrea Edelhoff, Fachanwältin für Versicherungsrecht, in der Kommerner Bürgerhalle. Dezernent Ralf Claßen überreichte ein Buchgeschenk.

Der zweite Termin findet am Mittwoch, 23. März, ab 13 Uhr statt. Dafür sind noch wenige je 45-minütige Beratungstermine frei. Voranmeldung bei Manuela Holtmeier, Stadt Mechernich, unter Tel. (0 24 43) 49-4003 oder m.holtmeier@mechernich.de

Die Betroffenen sollen zu den für sie kostenfreien Beratungsterminen den Versicherungsschein und den bisherigen Schriftwechsel mit der Versicherung mitbringen. Im Beratungstermin geklärt werden Fragen wie diese: Besteht überhaupt Versicherungsschutz für eingetretene Schäden (Elementarschadenversicherung)? Wenn nein, beruht dies auf einer fehlerhaften Beratung? Welche Leistungen kommen in Betracht? Gibt es bereits Gutachten oder müssen diese beim Versicherer angefordert werden? Ist Unterversicherungsschutz vereinbart? Was passiert, wenn der Betroffene nicht fristgerecht wiederherstellen kann?

pp/Agentur ProfiPress

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