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Extensive Ackerrandstreifen

Landwirtschaftskammer fördert das Stehenlassen von Ackerwildkrautarten an Feldrändern – Manchmal sieht man auch einen kompletten Acker, wie hier bei Firmenich, wo im Roggen flächendeckend auch Klatschmohn und Kornblumen gedeihen – Refugium für Hamster, Hase, Lerche und Rebhuhn

Roggenfeld mit Klatschmohn und Kornblumen im Hinterland der Firmenicher Zikkurat-Tongrube bei Virnich. Foto: Manfred Lang/pp/Agentur ProfiPress

Mechernich-Firmenich – Im Hinterland der Tongrube bei der Kultur- und Freizeitfabrik Zikkurat in Firmenich leuchtet ein Roggenfeld weithin sichtbar in allen Farben des Frühsommers, vor allem in (Klatschmohn-) Rot und (Kornblumen-)Blau.

Die extensive Ackernutzung am Rand mancher Felder nach dem sogenannten Ackerrandstreifenprogramm hat in den vergangenen fast 30 Jahren immer mehr blühende, ungespritzte und wenig gedüngte Vorgewende und Randbereiche von Getreideäckern entstehen lassen. Dass ganze Felder - wie hier bei Virnich – chemisch scheinbar unbehandelt bleiben, ist eher selten.

„Extensive Ackerrandstreifen dienen vornehmlich dem Schutz der Ackerlebensgemeinschaften, insbesondere dem Schutz gefährdeter Ackerwildkrautarten“, schreibt die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen: „Von den 319 heimischen Ackerwildkrautarten gelten in NRW 111 Arten, also mehr als ein Drittel, als ausgestorben oder gefährdet.“

Extensivierte Ackerflächen böten aber auch gefährdeten Tierarten der offenen Feldflur Schutz und Lebensraum - wie Feldhamster, Feldhase, Rebhuhn, Wachtel, Wachtelkönig, Kiebitz, Feldlerche, Grauammer und Knoblauchkröte. Darüber hinaus eigneten sie sich, insbesondere bei streifenförmiger Anlage, zur Vernetzung von Biotopen.

Informationen zur finanziellen Förderung, Fristen und Regelungen für landwirtschaftliche Betriebe in Nordrhein-Westfalen im Rahmen von Agrarumweltprogrammen, Vertragsnaturschutz und Greening können dem Maßnahmenfinder Biodiversität im Internet entnommen werden. Extensive Ackerrandstreifen können konkret im Vertragsnaturschutz gefördert werden. Kontakte unter Telefon (0 2 21) 53 40-335, Telefax (0 2 21) 53 40-196-335, E-Mail: biodiversitaet@lwk.nrw.de

pp/Agentur ProfiPress

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