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Erste Fälle der „Blauzungenkrankheit“

Wiederkäuer im Kreis Euskirchen von anzeigepflichtiger Tierseuche betroffen - Rinder, Schafe, Ziegen, Wildwiederkäuer und Kameliden gefährdet – Für Menschen ungefährlich

Erste Fälle der „Blauzungenkrankheit“ sind im Kreis Euskirchen nachgewiesen worden. Diese betrifft Wiederkäuer wie Schafe und Rinder, kann teils sogar lebensbedrohlich werden. Empfohlen wird daher ein entsprechender Impfschutz für die Tiere. Archivbild: pp/Agentur ProfiPress

Mechernich/Kreis Euskirchen - Es war nur eine Frage der Zeit: auch im Kreis Euskirchen gibt es inzwischen Rinder und Schafe, bei denen die durch das „Virus BTV3“ verursachte „Blauzungenkrankheit“ nachgewiesen wurde. In den vergangenen Wochen hatte es bereits in nahezu allen umliegenden Kreisen entsprechende Fälle gegeben. Seit dem Ende Juli gehört der Kreis Euskirchen nun ebenfalls zu den betroffenen Regionen.

Das Virus ist für Menschen nicht gefährlich. Fleisch und Milch sowie daraus hergestellte Erzeugnisse können daher ohne Bedenken verzehrt werden und unterliegen keinen Handelsbeschränkungen. Aber aufgepasst: „Das Verbringen von Wiederkäuern unterliegt weiterhin den geltenden Beschränkungen in blauzungenfreie Gebiete“, so der Kreis.

Die „Blauzungenkrankheit“ ist eine anzeigepflichtige Tierseuche bei allen Wiederkäuern wie Rindern, Schafen, Ziegen und Wildwiederkäuern, aber auch Kameliden. Das Virus wird nicht von Tier zu Tier durch Kontakt übertragen, sondern durch den Stich kleiner blutsaugender Mücken der Gattung „Culicoides“, sogenannter „Gnitzen“.

Impfung als effektiver Schutz

Klinische Symptome, die sieben bis acht Tage nach der Infektion auftreten, werden insbesondere bei Schafen beobachtet. Es handelt sich hier um hohes Fieber bis 42 Grad Celsius, geschwollene Zunge, Fressunlust, Speicheln sowie Läsionen im Maul und an der Zunge. Bei Schafen kommt es häufiger zu schweren Verläufen bis hin zum Tod. Bei Rindern sind die Krankheitssymptome meist schwächer ausgeprägt.

Die „Ständige Impfkommission Veterinärmedizin“ empfiehlt eine Impfung gegen die „Blauzungenkrankheit“, da dies den einzigen effektiven Schutz vor klinischen Symptomen und Ausbreitung bietet. Des Weiteren kann versucht werden, die empfänglichen Tiere durch Anwendung von Insekten abwehrenden Mitteln („Repellentien“) vor Angriffen der Gnitzen zu schützen. Die Mittel bieten aber nach Ansicht von Experten keinen sicheren Schutz.

So betont die Kreisverwaltung: „Tierhalter und Tierärzte sind aufgefordert, Bestände, in denen BTV- Verdachtsfälle auftreten, bei den zuständigen Veterinärämtern anzuzeigen und Blutproben auf BTV untersuchen zu lassen. So lässt sich abzuklären, ob die beobachteten Symptome tatsächlich auf »BTV3« zurückzuführen sind oder gegebenenfalls doch eine andere Erkrankung vorliegt.“

Weitere Informationen:

https://stiko-vet.fli.de/de/aktuelles

https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/tiergesundheit

pp/Agentur ProfiPress

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