Ehrenamtliche Aktionen unterstützen
Auch Rebekka Gruber hatte mit weiteren Frauen fleißig genäht. Das Land NRW stellt nun Gelder bereit, um ehrenamtliche Aktionen zu fördern, die helfen oder geholfen haben, die Folgen der Corona-Krise zu bewältigen. Voraussetzung ist allerdings die Rechtsfähigkeit des Antragstellers, wie sie etwa bei Vereinen gegeben ist. Foto: Privat/Archiv/pp/Agentur ProfiPress
Mechernich - Rund eine Million Euro stellt das Land NRW bereit, um ehrenamtliche Aktionen zu fördern, die helfen die Folgen der Corona-Krise zu bewältigen. „Für den Bereich der Stadt Mechernich stehen 1.976 Euro zur Verteilung an Berechtigte zur Verfügung“, teilt der zuständige Fachbereichsleiter Holger Schmitz mit.
Profitieren können Nachbarschaftsinitiativen, Vereine oder Ortskartelle, die etwa älteren Menschen während der Corona-Krise geholfen haben oder auch aktuell helfen – zum Beispiel mit Einkäufen oder gemeinsamen Arztbesuchen oder durch das Nähen und Bereitstellen von Alltagsmasken.
"Voraussetzung für eine Zuwendung ist die Rechtsfähigkeit des Antragstellers wie sie beispielsweise bei einem eingetragenen Verein gegeben ist. Die Auszahlung an natürliche Personen ist leider nach den Förderbestimmungen ausgeschlossen“, so Schmitz.
Auch Kostennachweise müssen beim Antrag vorgelegt werden – wie Rechnungen über erworbenes Material oder Aufzeichnungen über zurückgelegte Wegstrecken bei Nutzung privater Fahrzeuge.
Anträge auf Erstattung der Aufwendungen können bis zum 30. September bei der Stadt Mechernich eingereicht werden. Diese Anträge können auch Kosten beinhalten, die schon zu Beginn der Corona-Pandemie entstanden sind.
Ansprechpartner bei der Stadt Mechernich ist Fachbereichsleiter Holger Schmitz, Tel. 02443-494300, ho.schmitz@mechernich.de. Die Förderbestimmungen und das Antragsformular sind nachstehend und in Kürze auch auf der Webseite der Stadt (www.mechernich.de) unter „Formulare und Broschüren“ abrufbar.






