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Dichtheitsprüfung Abwasserleitungen

Betroffene Hauseigentümer, die ihre bisher gesetzlich vorgeschriebene Zustands- und Funktionsprüfung noch nicht vorgenommen haben, sollten abwarten – Änderung der „Selbstüberwachungsverordnung“ steht für zweite Jahreshälfte 2020 an

Die Stadtwerke Mechernich empfehlen den betroffenen Grundstückseigentümern, aufgrund der momentan unklaren Gesetzeslage, zunächst keine Zustandsprüfungen der privaten Abwasserleitungen mehr vornehmen zu lassen, bis die Änderungen der Verordnung feststehen. Foto: Jürgen Hamacher, H&S Kanaltechnik/pp/Agentur ProfiPress

Mechernich - Mitte 2015 wurden etwa 1200 Eigentümer informiert, dass in den Wasserschutzzonen des Stadtgebiets Mechernich die häuslichen Abwasserleitungen bis Ende 2020 einer gesetzlich vorgeschriebenen Zustands- und Funktionsprüfung (Nachweis der Dichtheit) unterzogen werden müssen.

Seitens des Landtags NRW wurde jetzt allerdings beschlossen, in der zweiten Jahreshälfte 2020 eine Änderung der Selbstüberwachungsverordnung (SüwVO) NRW 2013, welche auch die Dichtheitsprüfung regelt, vorzulegen.

Die Stadtwerke Mechernich empfehlen den betroffenen Grundstückseigentümern daher, aufgrund der momentan unklaren Gesetzeslage, zunächst keine Zustandsprüfungen der privaten Abwasserleitungen mehr vornehmen zu lassen, bis die Änderungen der Verordnung feststehen.

Über die konkreten Gesetzesänderungen und die hieraus resultierende weitere Vorgehensweise werden die Stadtwerke zu gegebener Zeit umgehend informieren.

pp/Agentur ProfiPress

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