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Bürgerversammlung zum neuen Blei-Bodengutachten

Am Mittwoch, 8. Juli, 17 Uhr, wird in der Aula des Gymnasiums Am Turmhof das Gutachten vorgestellt - Anmeldung wegen der Corona-Pandemie zwingend erforderlich!

Im September waren die Ergebnisse des Bleiscreenings vorgestellt. Jetzt folgt die Vorstellung des Bleigutachtens. Foto: Kirsten Röder/pp/Agentur ProfiPress

Der Termin für die Bürgerversammlung zum Blei-Bodengutachten steht fest: Mittwoch, 8. Juli, 17 Uhr (Einlass ab 16.30 Uhr), in der Aula des Turmhof-Gymnasiums in Mechernich. Unter Moderation eines Vertreters des NRW-Umweltministeriums werden die Gutachter die Ergebnisse der Bodenuntersuchungen vorstellen und die daraus resultierenden Handlungsempfehlungen erläutern. Wichtig: Aufgrund der Corona-Pandemie müssen sich die Interessenten online mit den üblichen Kontaktdaten über www.mechernich.de oder direkt bei der Stadt Mechernich unter folgender Rufnummer (02443) 494410 bzw. (02443) 494400 anmelden.

Die Bleibelastung von Böden im Raum Mechernich und Kall wird im Kreis Euskirchen schon seit den 1950er Jahren thematisiert. Sie stammt zum einen aus der jahrhundertelangen Bergbautätigkeit aufgrund der erdnahen Erzvorkommen. Zum anderen sind die natürlichen Bleivorkommen in den oberen Bodenschichten der anstehenden Sedimente der Grund für die regionale Bleibelastung.

Im Auftrag der Stadt Mechernich wurden Bodenuntersuchungen in drei Baugebieten durchgeführt. Diese Untersuchungen fanden in Abstimmung und unter Einbeziehung übergeordneter Behörden statt. Beteiligt waren das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen und die Bezirksregierung Köln. Gemeinsamer Grundgedanke war dabei, dass die Wirkung von Blei im Boden nur anhand der konkreten standortbezogenen Rahmenbedingungen beurteilt werden kann.

Im Ergebnis liegen nun Bodenwerte vor, mit denen die bestehenden Wohngebiete und neue Bauplanungsgebiete nach den neuesten Methoden des Bodenschutzrechts bewertet werden können.

Zur Begleitung der nun erforderlichen Schritte zur Anwendung der gutachterlich ermittelten standortbezogenen Rahmenbedingungen und zum Umgang mit weiteren Themenschwerpunkten, wie die Maßnahmenkonzeptionierung der bereits untersuchten Kinderspielflächen auf städtischen Grundstücken der Stadt Mechernich, wurde nun eine Arbeitsgruppe gebildet. Sie besteht aus Vertretern der Stadt Mechernich, des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen der Bezirksregierung Köln, des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, der Gemeinde Kall und des AAV - Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung. Die Federführung liegt in den Händen des Kreises Euskirchens.

Der eigentlich festgesetzte Sitzungstermin am 2. April 2020 konnte aufgrund der CoVid19-Vorgaben nicht gehalten werden, so dass die Arbeitsgruppe erst am 16. Juni 2020 zur konstituierenden Sitzung zusammenkommen konnte. Als nächster wichtiger Schritt wurde nun die Bürgerversammlung auf den 8. Juli festgesetzt. Interessenten wird eine frühzeitige Anmeldung empfohlen, da das Platzkontingent in der Aula des Turmhof-Gymnasiums aufgrund der coronabedingten Hygienevorgaben begrenzt ist.

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