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Briefwahlunterlagen noch nicht da?

Bundestagswahl am Sonntag: Sollte es zu Problemen bei der Zustellung kommen, können Briefwähler noch bis Samstag, 22. Februar, 12 Uhr einen Ersatz-Wahlschein im Mechernicher Rathaus erhalten

Scheitert die Zustellung der Wahlunterlagen, können Briefwähler noch bis Samstag, 22. Februar, 12 Uhr im Mechernicher Rathaus eine Ersatzausstellung beantragen. Foto: Stadt Mechernich/pp/Agentur ProfiPress

Mechernich – Der Countdown läuft bis zur vorgezogenen Bundestagswahl: Am Sonntag, 23. Februar, sind alle Wahlberechtigten aufgerufen, ihre Stimme für den neuen Bundestag abzugeben. Mitunter kann es in diesen Tagen zu Verzögerungen oder Problemen bei der Zustellung der beantragten Briefwahlunterlagen kommen. Wer davon betroffen ist, hat noch bis Samstag, 22. Februar, 12 Uhr Zeit, im Mechernicher Rathaus eine Ersatzausstellung zu beantragen.

In der entsprechenden Bekanntmachung der Stadt heißt es: „Versichert ein/e Wahlberechtigte/r glaubhaft, dass ihm/ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann ihm/ihr bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.“

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis Freitag, 21. Februar, 15 Uhr bei der Stadt Mechernich mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. In Ausnahmefällen können Wahlschein und Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahlsonntag, 23. Februar, um 15 Uhr beantragt werden. Dies gilt laut Landeswahlleiterin, wenn eine plötzliche Erkrankung nachgewiesen wird, die den Gang ins Wahllokal unzumutbar macht, oder wenn eine wahlberechtigte Person unverschuldet nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurde.

Um sicherzustellen, dass die Stimme eines Briefwählers zählt, empfiehlt die Landeswahlleiterin, den hellroten Wahlbrief nach Möglichkeit direkt beim zuständigen Wahlamt abzugeben – das ist im Mechernicher Rathaus, Bergstraße 1, zu finden. Umfassende Informationen zur Wahl finden Interessierte auch auf der Internetseite der Stadt Mechernich. Wichtig: In den Wahllokalen, die am 23. Februar, für die Urnenwahl geöffnet sind, können keine Wahlbriefe abgegeben werden.

Weitere Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 finden Sie unter www.wahlen.nrw. Die Landeswahlleiterin informiert zudem auf Instagram und Facebook (@innen.nrw) sowie über den Messenger WhatsApp (Ministerium des Innern des Landes NRW).

pp/Agentur ProfiPress
 

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