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Bei Wasserentnahme droht Bußgeld

Gewässer im Kreisgebiet leiden unter der Trockenheit – Kreis Euskirchen weist auf gesetzliche Regelungen hin – Kontrollen werden bereits durchgeführt

Der Veybach bei Satzvey fließt, andere Gewässer führen laut dem Kreis Euskirchen immer weniger Wasser, stellenweise seien Abschnitte bereits trockengefallen. Daher wird darauf hingewiesen, dass bei unerlaubter Wasserentnahme hohe Bußgelder drohen. Foto: Ronald Larmann/pp/Agentur ProfiPress

Mechernich / Kreis Euskirchen – Wer unerlaubt Wasser aus Bächen, Seen oder Teichen abpumpt, um den eigenen Garten zu wässern, riskiert ein hohes Bußgeld. Darauf hat jetzt der Kreis Euskirchen hinwiesen. Die Gewässer im Kreisgebiet leiden aktuell unter der Trockenheit. „Aufgrund des ausgebliebenen Regens führen die Bäche immer weniger Wasser, stellenweise sind Gewässerabschnitte bereits trockengefallen“, erläutert Kreispressesprecher Wolfgang Andres. Regionale Schauer und Gewitter würden die Lage höchstens kurzfristig verbessern. Umso problematischer seien in der jetzigen Zeit die verstärkten und größtenteils unzulässigen Wasserentnahmen aus Bächen, Seen und Teichen.

Denn diese Wasserentnahmen können lebensbedrohlich für die in den Gewässern lebenden Tiere und Pflanzen sein, so die Untere Wasserbehörde des Kreises Euskirchen. Besonders bei der zusätzlichen Entnahme aus kleinen Bachläufen sei die zu Verfügung stehende Wassermenge schnell erschöpft. So ist für die Lebewesen im oder am Gewässer nicht mehr ausreichend Wasser übrig, was kurz- oder mittelfristig zu großen ökologischen Schäden führen könne.

Im Einzelfall bis zu 50.000 Euro

Der Kreis weist deshalb im Interesse des Gewässerschutzes noch einmal auf die bestehende Rechtslage hin: Das Entnehmen von Wasser aus oberirdischen Gewässern bedarf nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis, die vorher zu beantragen ist. Wer zum Beispiel Wasser abpumpt, um den Garten zu bewässern, der kann mit einem hohen Bußgeld belangt werden – im Einzelfall bis zu 50.000 Euro. Entsprechende Kontrollen werden zurzeit bereits durchgeführt.

Die Untere Wasserbehörde des Kreises Euskirchen bittet zudem eindringlich darum, auch die (erlaubte) Wasserentnahme durch das Schöpfen mit „Handgefäßen“ zu dieser warmen Jahreszeit einzustellen.

pp/Agentur ProfiPress

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