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Autowäsche auf Straßen verboten

Ein Verstoß wird mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro geahndet

Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen und Plätzen zu waschen ist verboten und wird mit 50 Euro Bußgeld bestraft. Für die Autowäsche sollten besser dafür vorgesehene Waschanlagen oder Waschboxen genutzt werden. Foto: Kirsten Vollmer/pixelio.de/pp/Agentur ProfiPress

Mechernich - Öffentliche Straßen und Plätze haben zwar meist einen befestigten Untergrund, so dass das Schmutzwasser in die Kanalisation fließen kann, trotzdem ist es verboten, das Auto dort zu waschen oder mit Wasser abzuspritzen. Darauf weist das Ordnungsamt der Stadt Mechernich aus gegebenem Anlass erneut hin.

„Ein Verstoß wird mit einem Bußgeld von 50 Euro geahndet“, so Silvia Jambor, Teamleiterin im Mechernicher Ordnungsamt. Auch das Reparieren von Fahrzeugen oder ein Ölwechsel auf öffentlichen Anlagen oder Straßen sei grundsätzlich untersagt. Für die Autowäsche sollten besser dafür vorgesehene Waschanlagen oder Waschboxen genutzt werden.

pp/Agentur ProfiPress

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