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Auch an der frischen Luft „2G plus Test“

Freilichtmuseum Kommern verwehrt ab sofort Menschen ohne Impf- oder Genesenenzeugnis den Zutritt – Während der Weihnachtsferien müssen auch Kinder einen tagesaktuellen Negativtest vorlegen

Freilichtmuseum hin, Winteridylle her: Ins LVR-Freilichtmuseum auf dem Kommerner Kahlenbusch kommt man als Erwachsener zurzeit nur als doppelt Geimpfte(r) oder Genese(r) plus Negativtest. Foto: Archiv ProfiPress

Mechernich-Kommern – Das Dörfer-Ensemble zur Bau- und Sozialgeschichte der Rheinlande auf dem Kommerner Kahlenbusch heißt „Freilichtmuseum“, weil es im Freien liegt und sein Besuch bei natürlichem Tageslicht zu bewerkstelligen ist.

Das wunderbar mit Siedlungsrekonstruktionen aus der Eifel, der Köln-Bonner Bucht, dem Niederrhein, dem Bergischen Land und dem Westerwald bebaute Gelände dient nicht nur der Bildung der Menschen, sondern auch ihrer Erholung.

Auch viele Einheimische nutzen die Gelegenheit, im „LVR-Freilichtmuseum Rheinland“, wie es heute offiziell heißt, einfach so spazieren zu gehen. Bewohner der Stadt Mechernich können das übrigens ohne Eintritt tun – ein Privileg, das der frühere Kommerner Gemeindedirektor Norbert Leduc Ende der fünfziger Jahre mit dem Landschaftsverband Rheinland aushandelte.

 

Bildung und Erholung

 

Die Corona-Pandemie behindert zurzeit allerdings beides, Bildung und Erholung, obwohl sie sich unter freiem Himmel und an der frischen Luft abspielen. Ab sofort gilt nämlich die 2G-Plus-Regelung für sämtliche Museen des Landschaftsverbandes (LVR), als auch für das „Freilichtmuseum“.

Museumsdirektor Dr. Josef Mangold schreibt: „Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren benötigen einen Nachweis ihrer Immunisierung durch Impfung oder Genesung. Zusätzlich ist ein zertifizierter negativer Test erforderlich (Schnelltest 24 Stunden gültig, PCR-Test 48 Stunden gültig).“

Kinder bis 15 Jahre benötigen keinen Nachweis während der Schulzeit. Sie gelten aufgrund der Tests in den Schulen als getestet. „In den Weihnachtsferien müssen sie allerdings ebenfalls einen Test durch eine offizielle Teststelle nachweisen“, so Dr. Mangold: „Der Nachweis ist vor Ort zusammen mit einem amtlichen Ausweisdokument vorzulegen.“ Ohne amtlichen Ausweis wird der Eintritt verwehrt.

pp/Agentur ProfiPress

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